Juhalt.
Seite des
Regierungs.
Blattes.
M.
Marine — deutsche —
1) die Beschaffung von 3,000,000 Thalern für dieselbe . .
(2) Verordnung über die Dieciplinar= Bestrafung in der Marine des Reiches
Meiningen. Siehe Sachsen-Meiningen.
Militär des Großherzogthumes wird nicht auf die deutsche Reichsverfassung
veredtttttzttt4t4t4: . . .
Militär-Dienstpflicht. Bestimmungen uͤber deren Eintritt..... ......
Militär-Dienstpstichtige. Gesetz über die Aufhebung der Brandmar—
kung und der Vermögens-Konfiskation derselen ...
Minderjährige — auswandernde — Gesetz über die Verabfolgung deren
Vermögrest
Munz-Kartel, geschlossen zu Carlsruhe am 21. Oktober 1845. Beitritt
zu diesem von mehren Staannnnooonna . ..... .. .. ..
Munitions-Gegenstände; veren Ausfuhre un Durchfuhre in das Ks-
nigreich Dénemark ist verbobtrernrn ..
U.
Neustadt a. d. Orla. Festsetzung der postmäßigen Entfernung zwischen die-
ser Stadt und Rudolstadt ................ ...«...............
G.
Oberaufsicht über alle unmittelbare Anstalten für Wissenschaft und Kunst
als besondere Behörde aufgehoben und mit dem Staats-Ministerium vereinigt.
Ober- Konststorinm, erster und zweiter Adtheilung, als Verwaltungs-
Mittelbehörde aufgehoben und mit dem Staats-Ministerium vereiniitt.
Obernkirchen in der Grafschaft Schaumburg. Erlechterung des Verkehres
über das dasige Nebenzollnrnrnt4t4:::
Olbersleben. Errichtung einer post. Expedition naselost, sowie die Taren
bei derselben betreffdgmd . . . . ..
Paß-Karten der Eisenbahn-Reisenden. Weitere Erstreckung der diesfoll-
sigen Konvention auf den Königlich Preußischen Regierungebezirk Erfurt
3537.
123-130.
117.
119.
139.
187.
156.
53.
34.
171.
171.
211.
170.
182.
154.
210.