Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

Juhalt. 
Seite des 
Regierungs. 
Blattes. 
  
M. 
Marine — deutsche — 
1) die Beschaffung von 3,000,000 Thalern für dieselbe . . 
(2) Verordnung über die Dieciplinar= Bestrafung in der Marine des Reiches 
Meiningen. Siehe Sachsen-Meiningen. 
Militär des Großherzogthumes wird nicht auf die deutsche Reichsverfassung 
veredtttttzttt4t4t4: . . . 
Militär-Dienstpflicht. Bestimmungen uͤber deren Eintritt..... ...... 
Militär-Dienstpstichtige. Gesetz über die Aufhebung der Brandmar— 
kung und der Vermögens-Konfiskation derselen ... 
Minderjährige — auswandernde — Gesetz über die Verabfolgung deren 
Vermögrest 
Munz-Kartel, geschlossen zu Carlsruhe am 21. Oktober 1845. Beitritt 
zu diesem von mehren Staannnnooonna . ..... .. .. .. 
Munitions-Gegenstände; veren Ausfuhre un Durchfuhre in das Ks- 
nigreich Dénemark ist verbobtrernrn .. 
U. 
Neustadt a. d. Orla. Festsetzung der postmäßigen Entfernung zwischen die- 
ser Stadt und Rudolstadt ................ ...«............... 
G. 
Oberaufsicht über alle unmittelbare Anstalten für Wissenschaft und Kunst 
als besondere Behörde aufgehoben und mit dem Staats-Ministerium vereinigt. 
Ober- Konststorinm, erster und zweiter Adtheilung, als Verwaltungs- 
Mittelbehörde aufgehoben und mit dem Staats-Ministerium vereiniitt. 
Obernkirchen in der Grafschaft Schaumburg. Erlechterung des Verkehres 
über das dasige Nebenzollnrnrnt4t4::: 
Olbersleben. Errichtung einer post. Expedition naselost, sowie die Taren 
bei derselben betreffdgmd . . . . .. 
Paß-Karten der Eisenbahn-Reisenden. Weitere Erstreckung der diesfoll- 
sigen Konvention auf den Königlich Preußischen Regierungebezirk Erfurt 
  
3537. 
123-130. 
117. 
119. 
139. 
187. 
156. 
53. 
34. 
171. 
171. 
211. 
170. 
182. 
154. 
210.
	        
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