Juhalt.
Seite des
Regierungs.
Blattes.
M.
Marine — deutsche —
1) die Beschaffung von 3,000,000 Thalern für dieselbe . .
(2) Verordnung über die Dieciplinar= Bestrafung in der Marine des Reiches
Meiningen. Siehe Sachsen-Meiningen.
Militär des Großherzogthumes wird nicht auf die deutsche Reichsverfassung
veredtttttzttt4t4t4: . . .
Militär-Dienstpflicht. Bestimmungen uͤber deren Eintritt..... ......
Militär-Dienstpstichtige. Gesetz über die Aufhebung der Brandmar—
kung und der Vermögens-Konfiskation derselen ...
Minderjährige — auswandernde — Gesetz über die Verabfolgung deren
Vermögrest
Munz-Kartel, geschlossen zu Carlsruhe am 21. Oktober 1845. Beitritt
zu diesem von mehren Staannnnooonna . ..... .. .. ..
Munitions-Gegenstände; veren Ausfuhre un Durchfuhre in das Ksnigreich
Dénemark ist verbobtrernrn ..
U.
Neustadt a. d. Orla. Festsetzung der postmäßigen Entfernung zwischen dieser
Stadt und Rudolstadt ................ ...«...............
G.
Oberaufsicht über alle unmittelbare Anstalten für Wissenschaft und Kunst
als besondere Behörde aufgehoben und mit dem Staats-Ministerium vereinigt.
Ober- Konststorinm, erster und zweiter Adtheilung, als Verwaltungs-Mittelbehörde
aufgehoben und mit dem Staats-Ministerium vereiniitt.
Obernkirchen in der Grafschaft Schaumburg. Erlechterung des Verkehres
über das dasige Nebenzollnrnrnt4t4:::
Olbersleben. Errichtung einer post. Expedition naselost, sowie die Taren
bei derselben betreffdgmd . . . . ..
Paß-Karten der Eisenbahn-Reisenden. Weitere Erstreckung der diesfollsigen
Konvention auf den Königlich Preußischen Regierungebezirk Erfurt
3537.
123-130.
117.
119.
139.
187.
156.
53.
34.
171.
171.
211.
170.
182.
154.
210.