Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

Juhalt.

Seite  des
Regierungs.
Blattes.

 

M.
Marine  —  deutsche  —

1)  die  Beschaffung  von  3,000,000  Thalern  für  dieselbe  .  .
(2)  Verordnung  über  die  Dieciplinar=  Bestrafung  in  der  Marine  des  Reiches
Meiningen.  Siehe  Sachsen-Meiningen.
Militär  des  Großherzogthumes  wird  nicht  auf  die  deutsche  Reichsverfassung
veredtttttzttt4t4t4:  .  .  .
Militär-Dienstpflicht.  Bestimmungen  uͤber  deren  Eintritt.....  ......
Militär-Dienstpstichtige.  Gesetz  über  die  Aufhebung  der  Brandmar—
kung  und  der  Vermögens-Konfiskation  derselen  ...
Minderjährige  —  auswandernde  —  Gesetz  über  die  Verabfolgung  deren
Vermögrest
Munz-Kartel,  geschlossen  zu  Carlsruhe  am  21.  Oktober  1845.  Beitritt
zu  diesem  von  mehren  Staannnnooonna  .  .....  ..  ..  ..
Munitions-Gegenstände;  veren  Ausfuhre  un  Durchfuhre  in  das  Ksnigreich
  Dénemark  ist  verbobtrernrn  ..

U.

Neustadt  a.  d.  Orla.  Festsetzung  der  postmäßigen  Entfernung  zwischen  dieser
  Stadt  und  Rudolstadt  ................  ...«...............

G.

Oberaufsicht  über  alle  unmittelbare  Anstalten  für  Wissenschaft  und  Kunst
als  besondere  Behörde  aufgehoben  und  mit  dem  Staats-Ministerium  vereinigt.
Ober-  Konststorinm,  erster  und  zweiter  Adtheilung,  als  Verwaltungs-Mittelbehörde
  aufgehoben  und  mit  dem  Staats-Ministerium  vereiniitt.
Obernkirchen  in  der  Grafschaft  Schaumburg.  Erlechterung  des  Verkehres
über  das  dasige  Nebenzollnrnrnt4t4:::
Olbersleben.  Errichtung  einer  post.  Expedition  naselost,  sowie  die  Taren
bei  derselben  betreffdgmd  .  .  .  .  ..

Paß-Karten  der  Eisenbahn-Reisenden.  Weitere  Erstreckung  der  diesfollsigen
  Konvention  auf  den  Königlich  Preußischen  Regierungebezirk  Erfurt

 

3537.
123-130.

117.
119.
139.
187.
156.

53.

34.

171.
171.
211.

170.
182.

154.
210.