Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

JZnuhalt. 
Lotterieen und sonstige oͤffentliche Gluͤcksspiele mit Ausnahme der Koͤniglich 
Sächsischen Landes-Lotterie, sowie das Spielen und Kolligiren für dieselben, 
ingleichen die Begründung derartiger Unternehmungen im Großherzogthume 
sind verbotrrrn ..................... 
Lonisenhall. Siehe Saline-Kontrole. 
Lutzberg, Hof; dessen Bewohner haben die alte Landsteuer an die Orts- 
Steuereinnahme zu Lauchröden und die Einkommensteuer an die zu Heerda 
zu entrichtenn ............... ...... .................... 
M. 
Mäklergeschäfte; das gewerbmäßige unbefugte Betreiben derselben betreffend 
Malzmehl — sogenanntes — welches Behufs der Hefenbereitung in Bier- 
brauereien angewendet wird, unterliegt bedingungsweise der Besteuerung nicht 
Malzschrotmengen, in den Brauereien zur Einmeischung deklarirte, welche 
zwei Zentner oder mehr betragen; deren Verwiegungeen . ... 
Marken. Siehe Freimarken. 
Medizinal-Personen — den ausöbenden verbleibt die Befugniß zum 
Selbstdispensiren ungeschmälrt .......... ....... .. 
Mehl. Siehe Getreide. 
Militär — einheimisches oder fremdes — Bestimmungen über dessen Ver- 
pflegung und Einquartiernrngngngng . .. 
Militär-Dienstpflichtigen wird nur dann die Erlaubniß zur Auswan- 
derung ertheilt, wenn sie hierdurch ihr Glück im Auslande auf eine ausge- 
zeichnete Weise begründen Ö...N . 
Militär-Personen. Siehe Bundeskrppen. 
N. 
Nachdruck und Nachbildung. Provisorisches Gesetz zur Interpretation 
der strafgesetzlichen Bestimmungen gegen jeen .............. 
Neumark. Die Spielkarten-Verkaufsstelle für diese Stadt und ungegend 
Niederlande — Koönigreich. — Siehe Handels= und Schifffahrts= 
Vertrag. 
Niederrosla. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbsft . ..». 
O. 
Ober-Appellationsgericht — gemeinschaftliches — zu Jena. Provi- 
sorische Geschäftsordnung für dassellelelell . -. ... 
Oberneuhaus im Königreiche Bayern. Das dasige Nebenzollamt erhält 
die Ermächtigung zum unbedingten Begleitscheinwechsel ....... . . . .. . ....... 
  
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
144. 
73. 
163. 
40. 
250. 
73. 
247. 
259. 
162. 
241. 
203—218. 
72.
	        
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