Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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sind, die aus der Anleihe auffommenden Gelder nicht anders als zu den von 
den betheiligten Staatsregjerungen vorher speziell zu genehmigenden Zwecken zu 
verwenden. - 
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem erwähnten Plane durch das Re- 
gierungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 22. März 1852. 
(□— Carl Friedrich. 
— 
von Watzdorf. 
Genehmigungs-urkunde 
zu einer Anleihe der Thüringischen 
Eisenbahn-Gesellschaft. 
Plan# 
für die Emission von 6400 Stück Prioritäts-Obligationen der 
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft über zusammen 
1,000,000 Thaler. 
Nachdem durch statutenmäßigen Beschluß der General-Versammlung der 
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 29. Juni 1850 und dessen Bestäti- 
gung vom 28. Oktober 1851 die Erhöhung des ursprünglichen Anlage= und 
des am 1. Januar 1848 emittirten Prioritäts-Obligationen-Kapitals von be- 
züglich 9 und 4 Millionen Thalern preußisch Kourant auf vierzehen Millionen 
Thaler zum Fertigbau und zur völligen Ausstattung der gedachten Bahn, sowie 
zur Abbürdung der schwebenden Schuld, bewilligt worden, ist wegen Aufbrin= 
gung und Sicherstellung der hiernach noch zu beschaffenden 1,000,000 Thaler 
nachstehender 
lau 
zur Emittirung von 6400 Stück Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Ei- 
senbahn-Gesellschaft über zusammen 1,000,000 Thaler Preußisch Kourant fest- 
gestellt.