Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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g. 1. 
Die zu emittirenden Obligationen werden in drei Abtheilungen A, B, 
und C, jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern, nach dem unter A bei- 
geschlossenen Schema unter der Bezeichnung Serie II auf farbigem Papier mit 
schwarzem Druck stempelfrei ausgefertigt. 
Die erste Abtheilung (A) umfaßt 400 Stück zu 500 Thaler unter Nr. 
bis 400 . 200000 Dus 
Die zweite Abtheilung (9) umfaßt 2000 Stück zu 
200 Thalern unter Nr. 1 bis 2000 1400,000 
Die dritte Abtheilung (C) umfaßt 4000 Stück zu 
100 Thalern unter Nr. 1 bis 400 4000,000 
Summa 10000,000 Thaler. 
Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zins-Koupons auf Papier von 
derselben Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf sechs Jahre ausgege- 
ben und nach Ablauf dieser Zeit, gegen Einreichung des mit zur Ausgabe 
kommenden Talons, erneuert. 
Diese 1,000,000 Thaler wird den hohen Staatsregierungen von Sachsen- 
Weimar-Eisenach und Sachsen-Coburg-Gotha gegen Rückgabe derjenigen Ei- 
nen Million Thaler pro rata unterpfändlich eingesetzt, welche am Schlusse des 
§. 1 des Anleiheplans vom 1. Januar 1848 erwähnt ist. 
S. 2. 
Sämmtliche nach K. 1 zu emittirende Prioritäts-Obligationen haben un- 
ter sich gleiche Rechte und werden jährlich mit fünf Prozent vom 1. Jannar 
1852 ab verzinft. 
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando nicht nur 
hier in der Hauptkasse der Gesellschaft und in den an der Bahn gelegenen 
Städten, sondern auch nach näherer Bekanntmachung durch die im F. 11 des 
Gesellschafts-Statuts bezeichneten öffenlichen Blätter in Berlin, Leipzig und 
Frankfurt a. M. gezahlt. 
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah- 
ren, von dem in dem betreffenden Koupon bestimmten Zahlungstage ab, nicht 
geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
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Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung. 
Zur Amortisation werden jährlich und zwar vom Jahre 1852 ab, mindestens 
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