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g. 1.
Die zu emittirenden Obligationen werden in drei Abtheilungen A, B,
und C, jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern, nach dem unter A bei-
geschlossenen Schema unter der Bezeichnung Serie II auf farbigem Papier mit
schwarzem Druck stempelfrei ausgefertigt.
Die erste Abtheilung (A) umfaßt 400 Stück zu 500 Thaler unter Nr.
bis 400 . 200000 Dus
Die zweite Abtheilung (9) umfaßt 2000 Stück zu
200 Thalern unter Nr. 1 bis 2000 1400,000
Die dritte Abtheilung (C) umfaßt 4000 Stück zu
100 Thalern unter Nr. 1 bis 400 4000,000
Summa 10000,000 Thaler.
Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zins-Koupons auf Papier von
derselben Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf sechs Jahre ausgege-
ben und nach Ablauf dieser Zeit, gegen Einreichung des mit zur Ausgabe
kommenden Talons, erneuert.
Diese 1,000,000 Thaler wird den hohen Staatsregierungen von Sachsen-
Weimar-Eisenach und Sachsen-Coburg-Gotha gegen Rückgabe derjenigen Ei-
nen Million Thaler pro rata unterpfändlich eingesetzt, welche am Schlusse des
§. 1 des Anleiheplans vom 1. Januar 1848 erwähnt ist.
S. 2.
Sämmtliche nach K. 1 zu emittirende Prioritäts-Obligationen haben un-
ter sich gleiche Rechte und werden jährlich mit fünf Prozent vom 1. Jannar
1852 ab verzinft.
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando nicht nur
hier in der Hauptkasse der Gesellschaft und in den an der Bahn gelegenen
Städten, sondern auch nach näherer Bekanntmachung durch die im F. 11 des
Gesellschafts-Statuts bezeichneten öffenlichen Blätter in Berlin, Leipzig und
Frankfurt a. M. gezahlt.
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah-
ren, von dem in dem betreffenden Koupon bestimmten Zahlungstage ab, nicht
geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
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Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung.
Zur Amortisation werden jährlich und zwar vom Jahre 1852 ab, mindestens
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