Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

JZnuhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
Einkommensteuer-Lokal-Kommissionen: 
1) in dem Amtebezirke Buttstädt einstweilen dem Rentamte Hardisleben 
übertraen . . .. 
Vorschriften fuͤr dieselben bei Ausfuͤhrung des Gesebes uͤber die allgemeine 
Einkommenster 
3) Gesetz über die Wahl der Beisitzer zu donselben Behufs der erstinstanz- 
lichen Entscheidung über Reklamationen gegen zu hohe Steuereinschátzung 
2 
4) für die Städte Geisa und Ostheim einstweilen den dasigen Rentämtern 
übertraeen ... 
5) sollen dafür besorgt seyn, daß die Chaussee= Wärter“ in den Einkommen= 
steuer-Rollen ersten Theils der Orts-Quote zur Einzeichnung gebracht 
werden . .. .... ................................. .... 
Einquartierung von Truppen. Sieh- Truppen. 
Eisenbahn — Thüringische —: 
1) Genehmigungsurkunde zu einer Anleihe für dieselbelelel . .. 
2) Pan für die Emission von 6400 Stück Prioritäts-Obligationen über 
zusammen 1,000,000 Thalr . .. 
3) Bestimmung über die Art und Weise, wie auf derselben die Streichzün- 
der, der Phosphor und alle chemische Práparate versendet werden dürfen 
Eisenbahn-Polizeireglement für die Thüringische Eisenbahn vom 
15. Januar 1847: 
1) Aufhebung des F. 54 durch Ertheilung einer anderweiten Vorschrift . 
2) Nachtrag zu dem 9. 55.... .. 
Eisenbahn im Werrathale — Werra-Eisenbahn. — Die Behufs de- 
ren Baues zu Vorarbeiten und Veranschlagungen der Direktion der Thöringie 
schen Eisenbahngesellschaft ertheilte Erlaubiiee . ... . . .. 
Elgersburg im Sachsen-Gothaischen. Postverbindung zwischen diesem Orte 
und Ilmnennnnn 
Ernte-Examen — das sogenannte — statt dessen sollen die jährlichen. 
öffentlichen Schulprüfungen in der Zeit der Konfirmation abgehalten werden 
F. 
Farbemalz — sogenanntes —, welches bei dem Brauen des Bieres ange- 
wendet wird, ist steuerpflichigaga 
Fassionen, welche zum ersten Theile der Orts Quoten bewirkt sind, bleiben 
so lange in Wirksamkeit, als eine Veränderung hinsichtlich derselben nicht an- 
gezeigt wind ............... ..... 
Feuersbrünste. Erweiterung der Vorschrift im §. 7 des Gesetzes zur 
Sicherung gegen jene, wonach die in Scheunen, Ställen, Futter= und Dach- 
Böden befindlichen Fenster und Lädeu stets verschlossen seyn müssen und nur 
ausnahmsweise geöffnet werden dürfe .-... ...... .... 
  
31. 262. 
33. 
38 
230. 
41. 
42—50. 
243. 
155. 
235. 
157. 
106. 
40. 
262. 
255.
	        
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