Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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darauf machen wollen, in die Liste der wahlberechtigten größeren Grundbesitzer 
mit aufgenommen zu werden. 
— 
Aus jenen Zusammenstellungen (F. 40) und diesen Nachweisen G. 41) 
läßt der Bezirks-Direktor diejenigen Grundbesitzer seines Verwaltungsbezirkes als 
wahlberechtigt in der Klasse der größeren Grundbesitzer aufzeichnen, welchen die 
allgemeinen Wählereigenschaften (S. 7) beiwohnen. 
—5 
Diese Wählerliste des Verwaltungsbezirkes unter Angabe des Vornamens 
und Zunamens, des Wohnortes und des Einkommenbetrages aus dem für diese 
Klasse ihn befähigenden Grundbesitzthume jedes einzelnen Wahlberechtigten wird, 
sobald sie vollendet ist, vom Bezirks-Direktor in seinem Geschäfts-Lokal zur 
öffentlichen Einsicht ausgelegt, im offiziellen Nachrichtsblatte aber zugleich die 
Aufforderung bekannt gemacht, etwaige Erinnerungen gegen den Inhalt der 
Liste binnen acht Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an, bei ihm anzu- 
bringen. Wird eine Erinnerung vom Bezirks-Direktor für begründet erachtet, 
so ist die Liste darnach zu berichtigen, im entgegengesetzten Falle aber der Re- 
klamant zu verständigen und abschlägig zu bescheiden. Eine Berufung gegen 
diese Entscheidung findet nicht Statt. 
Die festgestellte Liste wird vom Bezirks-Direktor an den Wahl-Kommissar 
gesendet. 
#. . 
Der Wahl-Kommissar fordert durch die offiziellen Nachrichtsblätter des 
Großherzogthumes die in den festgestellten fünf Wählerlisten aufgezeichneten 
größeren Grundbesitzer aus allen fünf Verwaltungsbezirken auf, an einem zu- 
gleich zu bestimmenden Tage, welcher jedoch bei allgemeinen Neuwahlen erst 
nach dem reichsritterschaftlichen Wahl-Termine anzuberaumen ist, zusammen zu 
kommen, um die Wahl von vier oder bezüglich fünf (F. 39) Abgeordneten vor- 
zunehmen. Die Residenz-Stadt Weimar bildet jedesmal den Wahlort. 
8. AB. 
Die erschienenen Wahlberechtigten wählen die von ihnen zu wählenden Ab- 
geordneten in eben so viel getrennten Wablhandlungen, aber jedesmal in einer 
ungetrennten Wablkörperschaft. 
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