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5) Nunmehr wird das Faß auf einer geeigneten Unterlage so gerichtet,
daß das Spundloch die höchste Stelle desselben einnimmt. Sodann wird das
größere Normal= Gemäß wiederholt gefüllt, mit dem Glasdeckel verschlossen und
durch den Trichter in das Faß ausgeleert. Da dieses Normal-Gemäß in
1¼ Eimierr 4 mal
15 6 88
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u. s. w.
enthalten seyn soll, so wird man für den Fall, daß das zu prüfende Faß zu
klein wäre, jedesmal bei der letzten Ausleerung des Normal-Gemäßes ein
mögliches Ueberlaufen des Fasses zu verhüten haben. Um das Zuwenig oder
Zuviel des Faßinhaltes zu ermitteln, dient aber das kleinere Normal= Gemäß
(⅞ Maaß), wovon sich die Hälfte (4 Maaß) ohne merklichen Fehler an einer
inwendig angebrachten Abtheilung erkennen läßt.
6) Da die Fässer durch längeres Liegen zusammentrocknen und deßhalb
meistentheils mit einigem Uebermaaß gearbeitet werden, welches bei den Bier-
fässern, des Auspichens wegen, mehr beträgt als bei den übrigen, und da
überhaupt Fässer von vorgeschriebenem Inhalt nicht mit der größten Genauig=
keit hergestellt werden können: so sollen im Allgemeinen solche Differenzen un-
berücksichtigt bleiben, die als ein Zuviel oder Zuwenig
bei 1/1 Eimer nicht übersteigen ½ Maaß
OJ - - - 3/1
½
1 - - 2 1
2 " n
3 v2
und so fort für jeden folgenden Eimer um 1 Maaß mehr.
7) Hat sich das geprüfte Faß innerhalb der in 6 angegebenen Grenzen
der Genauigkeit gehalten, so wird dasselbe auswendig auf dem Boden mit dem
Brennstempel gezeichnet. Zugleich wird auf beiden Seiten des Stempels die
laufende Jahrzahl deutlich eingebrannt, nach dem Schema
18 () 55.
8) Unrichtig befundene Fässer werden dem Eigenthümer ungestempelt wie-
der zurückgegeben, gegen Entrichtung der im Tarife angesetzten Gebühr für die
bloße Prüfung.