üegierungs- Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 24. Weiwar. 15. November 1855.
Ministerial-Bekanutmachungen.
I. Vom 8. November dieses Jahres ab ist bis auf Weiteres der Tar-
preis eines Blutegels auf 2 Sgr. 9 Pf. netto festgestellt worden.
Weimar am 30. Oktober 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Julius von Helldorff.
II. Von der Königlich Bayerschen Staatsregierung ist an der demnächst
zu eröffnenden Marimilians-Eisenbahn (von Weissenburg nach Neustadt a.“/H.)
ein dem Haupt-Zollamtsbezirke Neuburg a./Rh. einverleibtes, mit unbeschränk-
ter Abfertigungs= und Hebe-Befugniß versehenes Nebenzollamt 1, welches vor-
läufig in Scheidt funktioniren und die Bezeichnung „Königlich Bayersches
Nebenzollamt 1 an der Maximilians = Eisenbahn in Scheidt“ führen wird
errichtet worden.
Es wird solches mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 30. Oktober 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
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