Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertiget 
worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 14. November 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
II. Von der Königlich Preußischen Staatsregierung ist in Ruhrort, in 
der Rheinprovinz, ein Haupt-Steueramt mit Niederlage, unter Erklärung des 
dortigen Hafens zum Freihafen, errichtet worden und wird solches mit dem 
1. Dezember d. J. in Wirksamkeit tretm. 
Es wird solches unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 8. September v. J. (Seite 333 des Regierungs-Blattes) hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 19. November 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, wird andurch angeordnet, daß eine Steuervergütung für ausgehenden 
Branntwein von dem Tage ab, wo die diesfällige Anordnung den mit der 
Ausgangsabfertigung beauftragten Behörden bekannt wird, bis auf Weiteres 
nicht gewährt werde. 
Weimar am 28. November 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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