Seite des
J # h 2 1 t. Regierungs-
Blattes.
Weimarische Bank. Siehe Bank.
Weißenfels. Koncessions-Urkunde für die von da nach Leipzig zu führende
Zweig= Eisenbcaan:: .. .. ... ... . ... . . 37—48.
Werra-Eisenbahn. Gesetz über die bei Anlegung derselben erforderlichen
zwangsweisen Eigenthums-Abtretungenn 149—168.
von Witzlebensche Krankenpflege- Seiftung in den Orten Anl
roda und Martinrda ...... .. ... 31.
B.
Zahnärzte — herumreisende — deren bedingangsweise Zulassung zur Aus-
übung der Praissssss . 108.
Zeugnisse. Die Gebühr für Ausstellung derselben über die Unfähigkeit zu
einer Fußreise an den Ort des Gerichtes sollen die Physiker von den betreffen-
den Personen nicht sofort erheben 172.
Ziegeldachung mit Strohunterlage, deren bedingte Zulassung . . 97.
Zoll bei dem Eingange für Talg. Gesetz wegen dessen Herabsetzung 5.
Zoll bei dem Eingange vom ausländischen Sirop und Zucker 109.
Zoll bei dem Eingange für Getreide, Hülsenfrüchte, Rehl= und andere Mühlen-
Fabrikate ist bis Ende des Monates September 1856 aufgehoben. 128.
Zoll-Abfertigung und Kontrole auf den Eisenbahnen. Regulativ und 53—72.
Bekanntmachngngngaga . .. .. .. . . . . 100.
Zucker — ausländischer — Eingangszoll von demselben . .... 109.
Vorstehendes Repertorium ist in Folge des bei Errichtung des Großher=
zoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 1817
und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Blatt vom Jahre 1817
S. 2 Nr. 7 und vom Jahre 1832 S. 13 Nr. 4) bearbeitet und
worden.
Weimar am 31. Dezember 1855
abgedruckt
Die Mebaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Dr. Ernst Müller.