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c) im III. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Justiz-Rath
Carl Kretzer, zu Eisenach;
d) im IV. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Kammerherr
Emil Freiherr von Boyneburg-Lengsfeld, auf Weilar;
e)eim V. Verwaltungsbezirke: der Bezirksabgeordnete Domherr,
Kammerherr von Zehmen, auf Markersdorf;
B. für die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigenthumes von we-
nigstens ein Tausend Thalern jährlicher Rente
der Rittergutsbesitzer, Kaufmann und Fabrikherr Eduard Hagenbruch,
auf Liebsdorf, zu Weimar.
Weimar am 27. November 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Bekanuntmachung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 27. April
1837 (Weimarische Zeitung vom Jahre 1837 Nr. 35) und vom 20. Februar
1838 (Regierungsblatt vom Jahre 1838 Seite 7) machen wir den betreffen-
den Behörden andurch bekannt, daß die den Sendungen an und von Großber-
zoglichen Behörden in Kriminal-Untersuchungssachen Unvermögender auf den
Königlich Preußischen Posten, gegen Gewährung des Receiprokums, zugestandene
Porto-Freiheit nur auf Korrespondenz, Geld= und Akten-Sendungen
— letztere bis zu dem Gewicht von je 20 Pfund — Anwendung findet.
Weimar am 22. November 1855.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.