Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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mit Rußland vermittelst der Kaiserlich Oestereichschen Linien bei Granzza, 
und der Königlich Preußischen Telegraphen-Linien bei Myslowitz und bei 
Eudkuhnen unweit Gumbinnen. 
Ferner steben die Vereins-Li ien in Verbindung: 
mit den Herzoglich Braunschweigschen Telegraphen-Linien vermittelst 
der Königlich Preußischen Telegraphen-Station zu Braunschweig; 
mit der Staats-Telegraphen-Linie von Lübeck nach Travemünde ver- 
mittelst der Königlich Preußischen Telegraphen-Station in Lübeck; 
und mit folgenden Privat-Gesellschaften angehörigen Telegraphen= 
Linien: 
mit der Altona-Kieler Eisenbahn-Telegraphen-Linie vermittelst der 
Königlich Preußischen und der Königlich Hannoverschen Telegraphen-Li- 
nien in Hamburg; 
mit der Privat-Telegraphen-Linie von Hamburg über Cuxhaven nach 
Bremen, mittelst der Königlich Hannoverschen Vereins-Station zu 
Harburg; 
mit der Linie der Niederländischen Telegraphen-Gesellschaft von Amster- 
dam nach Nieuwediep vermittelst der Königlichen Niederländischen 
Telegraphen-Linien von Amsterdam aus; 
mit der Linie der Rotterdamer-Telegraphen-Gesellschaft von 
Rotterdam nach Brouwershafen und Brielle vermittelst der König- 
lichen Niederländischen Vereins-Station zu Notterdam, und 
19) mit der Taunus-Eisenbahn-Telegraphen-Linie vermittelst der Königlich 
Preußischen, der Königlich Bayerschen und der Großherzoglich Badenschen 
Vereins-Stationen in Frankfurt a. M. und der Königlich Preußischen 
Vereins-Station in Wiesbaden. 
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II. Allgemeine Bestimmungen über die Benutzung der 
Telegraphen-Linien. 
Benutzung der Vereins-Linien. 
8. 53. 
Die Benutzung der Telegraphen der Vereinsregierungen steht Jedermann 
ohne Ausnahme zu. Jeder Regierung verbleibt aber die Befugniß, nach Gut- 
befinden einzelne Linien für alle oder für gewisse Arten der Korrespondenz zeit- 
weise außer Betrieb zu setzen.
	        
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