Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

  
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II. Hinsichtlich der Arbeitspreise: ausgeworfene Preis nicht in Anwendung 
Auflösungen. ebrach. 
Zür warme Auflösungen von einem oder Pillen. 
mehreren Salzen, Manna und dergleichen Für das Anstoßen einer Pillenmasse 
in Wasser bis einschlüssig 8 Unzen 1— bis zu einer Unze einschlüssig—5 
12 1 für jede Unze mehrn — 6 
für jedes 12 unen irrheige 2 Für das Zusammenschmelzen von Wachs 
der Soluticn 1— und dergleichen mit Balsamen oder Oelen 
zur Bereitung einer Pillenmasse ist 1 Sgr. 
Anmerkung. besonders in Anrechnung zu bringen. 
Für das Auflösen kleiner Mengen von 
Salzen zur Bereitung von Pillenmassen, 
Salben und dergleichen darf nichts in III. Hinsichtlich der Gefäßpreife: 
Aurechnung gebracht werden. Starke weiße Gläser mit eingeriebe- 
nen Stöpseln werden einschlüssig Tektur 
mi und Signatur das Stück 
ischungen. bis einschlüffig -P unzen . 26 
Sind zur Bereitung einer Arzenei mehrere « 36 
5 
Arbeiten erforderlich, z. B. ein Delolt, 
eine Extralt· Auflösung, eine Salzlösung, 
eine Saturation und dergleichen: so wird 
der Preis für jede einzelne Arbeit berech- 
net, aber für anderweitige Beimischungen 
der für die Mischung flüssiger Arzeneien 
  
Weimar am 13. Januar 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef 
J. von Helldorff. 
  
  
theurer berechnet, als dermleichen Gläser mit 
Korkstöpseln. 
Weiße Pulvergläser werden wie starke 
weiße Gläser berechnet. 
herzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 22. Dezember 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Thon. 
  
Dem Kaufmann Friedrich Biedermann zu Berka a./W. ist auf 
Nachsuchen die Erlaubniß zur Betreibung einer Agentur der „vaterländischen 
Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld“ innerhalb der Grenzen des Groß- 
 
	        
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