Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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Von München über Lindau nach Friedrichshafen (zum Anschlusse an die 
Württembergschen) und nach Bregenz (zum Auschlusse an die Oester- 
reichschen Telegraphen-Linien). 
Von München über Passau und über Salzburg nach Wien. 
Von Stuttgart über Ulm nach Friedrichshafen 
Von Stuttgart über Carlsruhe, Mannheim und Darmstadt nach 
Frankfurt a. M. 
Von Carlsruhe nach Kehl (zum Anschlusse an die Französischen und ver- 
mittelst Uebertragung in Haltingen an die Schweizerschen Telegraphen- 
Linien). 
Von Haag über Breda und Antwerpen nach Brüssel zur Verbindung 
mit den Belgischen Telegraphen. 
Ein Verzeichniß aller Stationen, bei denen ein regelmäßiger Nachtdienst 
besteht, wird auf den Telegraphen-Stationen ausgelegt. 
Zeit-Differenz. 
8. 11. 
Die §&. 9 angegebenen Zeitbestimmungen für solche Stationen, welche 
keinen Nachtdienst haben, gelten nur für das Publikum und beziehen sich, wie 
angegeben, auf die mittlere Zeit des Ortes, wo die Depeschen-Aufgabe Statt 
findet. 
Die Dauer des Dienstes für die betreffende Telegraphen-Station wird da- 
gegen mit Rücksicht auf die Zeit-Differenz bemessen, welche zwischen dieser Sta- 
tion und den am meisten östlich und westlich gelegenen Stationen des Deutsch- 
Oesterreichschen Telegraphen-Vereines besteht. 
Depeschen-Aufgabe. 
8. 12. 
Die Aufgabe von Depeschen Behufs der Telegraphirung kann nur bei 
den Telegraphen-Stationen erfolgen. 
Bestimmungsort der Depesche. 
8. 13. 
Es kann die Aufgabe von Depeschen sowohl nach sämmtlichen Stationen 
des Deutsch-Oesterreichschen Telegraphen-Vereines, als auch nach allen Telegra- 
phen-Stationen des Auslandes, sowie endlich nach Orten, welche über die End- 
punkte von Telegraphen-Linien hinaus oder seitwärts von denselben gelegen sind, 
Statt finden.
	        
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