üegierungs- Blatt
Großherzogihum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 8. « Weimar. 18. April 1855.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar—
Eisenach, Landgraf in Thuͤringen, Markgraf zu Meißen,
gefuͤrsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
thun hiermit kund:
Nachdem die Thüringische Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der Ge-
neral-Versammlung vom 28. Oktober 1851 gefaßten Beschlusses darauf ange-
tragen hat, ihr Unternehmen nach Maßgabe der §.S. 3 und 31 des von Uns
bestätigten, mit dem Staatsvertrage vom 19. April 1844 publizirten Statuts
auch auf eine von Weißenfels nach Leipzig zu führende Zweigbahn erstrecken
und die zum Bau und zur Ausrüstung dieser Zweigbahn erforderlichen Geld-
mittel durch Ausgabe von drei Millionen Thalern in auf den Inhaber lauten-
den Prioritäts-Obligationen decken zu dürfen; nachdem ferner von der Königlich
Preußischen und von der Königlich Sächsischen Regierung der Thüringischen Ei-
senbahngesellschaft die Konzession zur Anlage und zum Betriebe der gedachten
Zweigbahn ertheilt worden ist: so ertheilen Wir zu jenen Anträgen hiermit Un-
sere landesfürstliche Zustimmung, iudem Wir zugleich den die näheren Bedingun-
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