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rer Bekanntmachung vom 21. April 1853 (Regierungs-Blatt vom Jahre
1853 S. 97), die Errichtung des Rechnungsamtes Neustadt a.,O. betref-
fend, mit diesen Abgaben bis auf Weiteres noch an das Großherzogliche Rech-
nungsamt Neustadt a./O. gewiesen waren, dem Großherzoglichen Rechnungs-
amte Auma übertragen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
Weimar am 26. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
III. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Großherzog=
liche Bau-Kondukteur Spittel vom 1. April d. J. an seinen Wohnsitz in
der Stadt Jena angewiesen erhalten hat, um von dort aus die ihm übertra-
gene Besorgung und Beaufsichtigung der fiskalischen Bauten in den Bezirken
der Großherzoglichen Rechnungsämter Jena, Dornburg, Frauenprießnitz und
in dem Neustädtschen Kreise, einschlüssig des dem Großherzoglichen Rechnungs-
amte Jeng zeither obgelegenen Theils des fiskalischen Bauwesens im Amts-
bezirke Jena und dem Orte Lehesten mit Ausnahme des Baurechnungswesens,
zu bewirken.
Weimar am 24. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. November
1850 und vom 16. Juni 1851 werden die Gemeindevorstände hierdurch an-
gewiesen, in denjenigen Fällen, in welchen nach dem Gutachten des Physikus
Gefahr im Verzuge liegt, ihre Anträge auf Aufnahme von Kranken in die
Großherzogliche Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena oder in eins der
Landes-Krankenhäuser unmittelbar, unter Beifügung jenes Gutachtens in Ur-
schrift, an das unterzeichnete Staats-Ministerium zu richten und die vorgeschrie-
bene genaue Auskunftertheilung über die Vermögens= und Familien-Verhältnisse
der Kranken, falls sie nicht ohne Weiteres möglich ist, thunlichst bald nachzu-
bringen.