Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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rer Bekanntmachung vom 21. April 1853 (Regierungs-Blatt vom Jahre 
1853 S. 97), die Errichtung des Rechnungsamtes Neustadt a.,O. betref- 
fend, mit diesen Abgaben bis auf Weiteres noch an das Großherzogliche Rech- 
nungsamt Neustadt a./O. gewiesen waren, dem Großherzoglichen Rechnungs- 
amte Auma übertragen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Weimar am 26. März 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Großherzog= 
liche Bau-Kondukteur Spittel vom 1. April d. J. an seinen Wohnsitz in 
der Stadt Jena angewiesen erhalten hat, um von dort aus die ihm übertra- 
gene Besorgung und Beaufsichtigung der fiskalischen Bauten in den Bezirken 
der Großherzoglichen Rechnungsämter Jena, Dornburg, Frauenprießnitz und 
in dem Neustädtschen Kreise, einschlüssig des dem Großherzoglichen Rechnungs- 
amte Jeng zeither obgelegenen Theils des fiskalischen Bauwesens im Amts- 
bezirke Jena und dem Orte Lehesten mit Ausnahme des Baurechnungswesens, 
zu bewirken. 
Weimar am 24. März 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. November 
1850 und vom 16. Juni 1851 werden die Gemeindevorstände hierdurch an- 
gewiesen, in denjenigen Fällen, in welchen nach dem Gutachten des Physikus 
Gefahr im Verzuge liegt, ihre Anträge auf Aufnahme von Kranken in die 
Großherzogliche Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena oder in eins der 
Landes-Krankenhäuser unmittelbar, unter Beifügung jenes Gutachtens in Ur- 
schrift, an das unterzeichnete Staats-Ministerium zu richten und die vorgeschrie- 
bene genaue Auskunftertheilung über die Vermögens= und Familien-Verhältnisse 
der Kranken, falls sie nicht ohne Weiteres möglich ist, thunlichst bald nachzu- 
bringen.