Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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Für alle übrige ähnliche Fälle bewendet es bei der Regel, daß die 
Aufnahmeanträge durch Vermittelung des betreffenden Großherzoglichen Bezirks- 
Direktors und zwar vollständig vorbereitet anher gelangen sollen. 
Weimar am 27. März 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
V. Von der Königlich Bayerschen Staatsregierung ist vom 1. April d. 
J. ab das an der Bayersch-Oesterreichischen Zollvereinsgrenze gelegene Haupt- 
zollamt Waidhaus in ein Nebenzollamt I. umgewandelt und dessen bisheriger 
Amtsbezirk nebst den dazu gehörigen zwei Ober-Kontrolen, drei Nebenzollämtern II. 
und einer fixen Legitimations-Scheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte 
Waldmünchen zu einem Haupt-Amtsbezirke vereinigt, auch dem neu errichte- 
ten Nebenzollamte I. Waidhaus vom 1. k. M. an die Ermächtigung zum un- 
beschränkten Begleitschein-Wechsel mit allen hierzu befugten Aemtern Bayerns, 
Württembergs und Badens, sowie mit den übrigen am Main und Rhein ge- 
legenen Vereinsämtern ertheilt worden. 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 (Seite 333 fg. des Regierungs-Blattes von demselben Jahre) wird sol- 
ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. März 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19. Mai 1851 wird 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit höchster landesherrlicher Ge- 
nehmigung das Personengeld auf der zwischen Eisenach und Ruhla kursiren- 
den Personenpost für die ganze Strecke vom 10. d. M. an auf 9 Silbergro= 
schen erhöhet worden ist. 
Weimar am 7. April 1855. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
Bergfeld.
	        
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