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Für alle übrige ähnliche Fälle bewendet es bei der Regel, daß die
Aufnahmeanträge durch Vermittelung des betreffenden Großherzoglichen Bezirks-
Direktors und zwar vollständig vorbereitet anher gelangen sollen.
Weimar am 27. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
V. Von der Königlich Bayerschen Staatsregierung ist vom 1. April d.
J. ab das an der Bayersch-Oesterreichischen Zollvereinsgrenze gelegene Haupt-
zollamt Waidhaus in ein Nebenzollamt I. umgewandelt und dessen bisheriger
Amtsbezirk nebst den dazu gehörigen zwei Ober-Kontrolen, drei Nebenzollämtern II.
und einer fixen Legitimations-Scheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte
Waldmünchen zu einem Haupt-Amtsbezirke vereinigt, auch dem neu errichte-
ten Nebenzollamte I. Waidhaus vom 1. k. M. an die Ermächtigung zum un-
beschränkten Begleitschein-Wechsel mit allen hierzu befugten Aemtern Bayerns,
Württembergs und Badens, sowie mit den übrigen am Main und Rhein ge-
legenen Vereinsämtern ertheilt worden.
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September
1854 (Seite 333 fg. des Regierungs-Blattes von demselben Jahre) wird sol-
ches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19. Mai 1851 wird
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit höchster landesherrlicher Ge-
nehmigung das Personengeld auf der zwischen Eisenach und Ruhla kursiren-
den Personenpost für die ganze Strecke vom 10. d. M. an auf 9 Silbergro=
schen erhöhet worden ist.
Weimar am 7. April 1855.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
Bergfeld.