Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Uegierungs-Blatt 
Großberjogehum 
Sachsen--Weimar= Eisenach. 
—.. 
  
— —§§G —ffl— Ü — — 
Nummer 11. Weimar. 6. Mai 1855. 
—. — —— 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
finden es in Folge der Statt gefundenen andern Einrichtung der kirchlichen 
Oberbehörden nöthig, nähere Bestimmungen wegen Vornahme der General-Kir- 
chen-Visitationen durch Unsern Kirchenrath zu geben, auch die Vorschriften für 
die den Superintendenten obliegenden Kirchen-Visitationen damit in Einklang 
zu bringen. In Erwägung also, daß die Kirchen-Visitationen, wie solche schon 
durch die Kirchenordnung bestimmt sind, den Zweck haben, den gesammten kirch- 
lichen und religiös sittlichen Zustand der einzelnen Kirchengemeinden, wie der 
ganzen Diözesen nach allen seinen Beziehungen zu untersuchen und dabei zu 
ermitteln, wie derselbe erhalten, gesichert und, wo es nöthig ist, verbessert wer- 
den könne; in fernerer Erwägung, daß dieselben zur Hebung des kirchlichen 
Lebens in den Gemeinden beitragen und der Kirchenbehörde eine vollständige 
und genaue Einsicht in die Zustände und Bedürfuisse der Landeskirche eröffnen 
sollen, um ihr dadurch zu ermöglichen, das Nothwendige und Wünschenswerthe 
im Ganzen und Einzelnen jederzeit rasch und zweckmäßig verfügen zu können, 
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—. 
  
  
  
 
	        
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