Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

&Snha l t. 
Seite des 
Regierungs= 
Blattes. 
  
Vikare. Verordnung über die hinsichtlich derselben im Dienste der Kirche 
geltenden Grundsätze S——tn———————————————tel 
Bolksschulwesen. Gesetz vom 1. Mai 1851. Nachtrag zu diesem vom 
23. April 1115666 .....»... . 
Vormuudfchafts-Tabellcn.Formularezndiesen................» 
W. 
Waaren. Abänderung des 8. 1 des Regulatives vom 18. Dezember 1833 
wegen Behandlung der über die Grenzen des Gebietes des Gesammt-Zoll- 
vereines mit den Fahrposten eingehenden Waaren in Bezug auf Zollverfassung 
Waffen. Das Verbot deren Ausfuhre aus dem Großherzogthume über die 
Grenzen des Zollvereines ist wieder ausgehoben 
Waldshut (im Großherzogthume Baden). Verwandlung des dasigen Neben- 
zollamtes zweiter Klasse in ein Nebenzollamt erster Klasse 
Wangen (im Königreiche Württemberg). Dem dortigen Kammeral-Amte ist die 
Befugniß zur Verleihung von Uebergangsscheinen zu kontrolepflichtigen Ge- 
tränkeversendungen ertheilt worden ... . .... AA 
Wangeroge (Insel im Großherzogthume Oldenburg). Verwandlung des 
dortigen Nebenzollamtes erster Klasse in ein Nebenzollamt zweiter Klasse. 
Wasser. Gesetz über die zum Zwecke der Versorgung der Gemeinden mit 
Wasser erforderlichen zwangsweisen Eigenthumsabtretungen 
Wasungen (im Herzogthume Sachsen-Meiningen). Das dasige Steueramt 
wird zur Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtiget. 
Wehrlischule — sogenannte — errichtet zu Zwätzen unter Protektion Ihrer 
Kasserlichen Hoheit, der Frau Großherzogin-Großfürstin, erbait die Rechte 
einer milden Stiftung ... ... ........... ....... ... .......... 
Weimar — Großherzogthum Sochsen, — Verträge und Konvenmoonen des- 
selben mit den Königreichen Bayern, Hannover, Preußen, Sachsen und 
beider Sicilien, dem Kurfürstenthume Hessen, den drei Herzogthümern 
Sachsen, den beiden Fürstenthümern Schwarzburg, dem Fürstenthume Reuß 
jüngerer Linie, der freien Hansestadt Bremen, dem Freistaate Mexiko und 
den Staaten des Zollvereines. 
Siehe Angelroda, Mexiko, Neapel, Papiergeld., Telegra- 
phen-Verbindung, Werra-Eisenbahn, Zollvertrag. 
  
247—249. 
177. 
134. 
63. 
100. 
308. 
246. 
320. 
135. 
319. 
247.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.