Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

Eeite  des

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A.

Advokaten  —  Rechtsanwälte  —  Sachwalter  —:

1)  deren  Praxis  vor  dem  Gesammt-Oberappellations-Gerichte  zu  Jena  H

2)  Gesetz  über  die  Gebühren  derselben  und  der  Notare  vom  29.  Oktober,

1840.  Nachtrag  vom  5.  März  181559  ..
AppthcketgehülfcmRegulattvüberdtePküfungderselben..
AtgenttmfcheKonfdderatwm
Siehe  Zoll-  and  Handels-Verein.

Arustadt.  Siehe  Post-Kurse  und  Steuer-Oberkontroleur.

uen.
52.

 

22.

B1.

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l  55—58.

Arzenei-Taxe.  Preisveränderungen  in  derselben
Asphaltfülz  —  so  genannter  —:

1)  wird  als  Bedachungs-Material  für  zulässig  erachteete  148.

2)  wird,  mit  Erlaubniß  der  Orts-Polizeybehörde  in  Anwendung  gebracht,

ruͤcksi  chtlich  der  Aufnahme  der  damit  gedeckten  Gebäude  in  die  Landes-Brandversicherungsanstalt

  der  Ziegeldachung  gleich  geachtt  157.

Auszuweisende,  deren  Uebernahme.  Erläuterung  und  Ausführung  des

von  mehren  dutschen  Regierungen  dieser  halb  geschlossenen  Vertrages  vom  85—92.

15.  Juli  155555  104.

200  —202.
B.

Bade=  und  Wasch-Anstalt.  Bestätigung  der  für  deren  Errichtung  in
der  Haupt=  und  Residenz-Stadt  Weimar  entstandenen  Aktien-Gesellschaft  37—47.
Bergbauanlagen  und  bergrechtliche  Befugnisse.  Zu  deren  Herellung
  und  bezügl.  Ausübung  bedarf  es  der  Erlaubniß  d  der  Berg-  Polizey.
behödden  79.
Bestellgebühren  bei  Briefpostsendungen  162.
Bevolkerungsaufnahme.  Naͤhere  Bestimmung  in  n  Betreff  der  Nachzahlungen
  im  Monate  Dezember  und  in  dem  darauf  solzenden  Monate  Januar435.

Bezirksausschüsse,  deren  Neuwahen  72.
Bier,  in  das  Herzogthum  Nassau  eingehend  unterliegt  einer  Uebergangsabgabe  59.
Blutegel.  Feststellung  des  Netto-Tarpreises  für  denselen  146.  160.

 

Brandversicherungs-Anstalt.  Gesetz  vom  30.  März  und  Nachtrag
vom  13.  Mai  1859,  die  Abänderung  des  F.  33  und  einiger  anderer  Pa--  69
ragraphen  des  Gesetes  vom  28.  August  1826  über  dieselbe  betreffend  93—95.

Brandversicherungs-Beiträge,  deren  Ausschreiben  559.  156.

Brauntweinverbehr  zwischen  dem  Großherzogthume  Luremburg  und  den!

Staaten  des  deutschen  Zoll=  und  Handels-Vereins  438—