Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Bekanntmachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 18. Juni d. J. 
(Regierungs-Blatt Nummer 19, Seite 136) wird hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß die versuchsweise eingerichtete Personenpost zwischen Kranichfeld 
und Ilmenau über Stadtilm auch während des Winters 1859 bis 1860 und 
vorläufig bis zum 1. Oktober 1860 forterhalten wird. 
Weimar am 6. Dezember 1859. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
II. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. Juni 1853, die 
Frankirung der Korrespondenz durch Marken betreffend, wird hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß die Fürstlich Thurn und Taxissche Postverwaltung 
beabsichtigt, bei neuen Auflagen der verschiedenen Sorten von Freimarken dieselben, 
anstatt auf farbigem Papier mit schwarzem Druck, auf weißem Papier mit farbi- 
gem Druck — im Uebrigen ohne Veränderung — herstellen zu lassen, daß aber 
die noch vorhandenen Marken des bisherigen Druckes auch fernerhin zur Frankirung 
verwendet werden können. 
Eine neue Auflage ist bereits im Werke bezüglich der Freimarken zu ½ und 
1 Silbergroschen, von welchen erstere mit blaßgrünem, die anderen mit blauem 
Druck hergestellt werden. 
Weimar am 6. Dezember 1859. 
Großherdoglich Sächsssche Ober- Postinspektion. 
Bergfeld. 
III. Mit Rücksicht auf den jetzigen Preis des Hafers ist bei den Posthal- 
tereien des Großherzogthumes für das Jahr 1860 die Taxe 
für ein Extra-Postpferd auf 11½ Silbergroschen 
und 
für ein Kourier= und Estaffetten-Pferd auf 16½ Silbergroschen 
für jede Meile festgestellt worden. 
Unter Bezugnahme auf §. 1 der höchsten Verordnung vom 22. August 1845 
wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. Dezember 1859. 
Großberzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
Druck der Hef-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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