Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Regierungs-— Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 3. Weimar. 30. Januar 1863. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 17. Juni 1861 (Seite 
123 des Reg. Bl.) wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß 
I. im Königreiche Preußen 
1) den Untersteuerämtern zu Neiße, Glatz, Gleiwitz, Sagan, Franken- 
stein und Brieg in der Provinz Schlesien die Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen II beigelegt, nicht minder 
2) dem Untersteueramte zu Berncastel in der Rheinprovinz dieselbe Befugniß 
ertheilt, auch 
3) für die Abfertigung des Verkehrs auf der Bromberg-Warschauer Eisen- 
bahn an der Grenze ein Nebenzollamt I zu Ottloczyn mit der Befugniß zur 
Abfertigung auf Ladungsverzeichnisse und Ansagezettel und auf dem Bahnhofe bei 
Thorn (zu Podgursz) eine mit den Befugnissen eines Hauptzollamtes ausgestattete 
Abfertigungsstelle errichtet, 
II. im Königreiche Hannover 
1) dem Hauptzollamte Geestemünde und der Abfertigungsstelle desselben im 
Landgüter-Schoppen die Befugniß zur zollamtlichen Abfertigung der auf der Bremer- 
Geestebahn und auf der Bremenhafener-Zweigbahn ein= und ausgehenden 
Güter beigelegt, 
2) das Nebenzollamt I zu Grohn am Tief zur zollamtlichen Abfertigung der 
auf der Eisenbahn von Burg-Lesum nach Vegesack ein= und ausgehenden Güter, 
sowie zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen er- 
mächtigt, 
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