Regierungs-— Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 3. Weimar. 30. Januar 1863.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 17. Juni 1861 (Seite
123 des Reg. Bl.) wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß
I. im Königreiche Preußen
1) den Untersteuerämtern zu Neiße, Glatz, Gleiwitz, Sagan, Franken-
stein und Brieg in der Provinz Schlesien die Befugniß zur Erledigung von
Begleitscheinen II beigelegt, nicht minder
2) dem Untersteueramte zu Berncastel in der Rheinprovinz dieselbe Befugniß
ertheilt, auch
3) für die Abfertigung des Verkehrs auf der Bromberg-Warschauer Eisen-
bahn an der Grenze ein Nebenzollamt I zu Ottloczyn mit der Befugniß zur
Abfertigung auf Ladungsverzeichnisse und Ansagezettel und auf dem Bahnhofe bei
Thorn (zu Podgursz) eine mit den Befugnissen eines Hauptzollamtes ausgestattete
Abfertigungsstelle errichtet,
II. im Königreiche Hannover
1) dem Hauptzollamte Geestemünde und der Abfertigungsstelle desselben im
Landgüter-Schoppen die Befugniß zur zollamtlichen Abfertigung der auf der Bremer-
Geestebahn und auf der Bremenhafener-Zweigbahn ein= und ausgehenden
Güter beigelegt,
2) das Nebenzollamt I zu Grohn am Tief zur zollamtlichen Abfertigung der
auf der Eisenbahn von Burg-Lesum nach Vegesack ein= und ausgehenden Güter,
sowie zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen er-
mächtigt,
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