Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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meinderathes, welchem als Vertreter der Stadt und Garantie der Sparkasse die 
Oberaufsicht über dieselbe, sowie die Bestätigung bei der Wahl der Beamteten, 
(§. 7) ingleichen die Justifikation der Jahresrechnung zusteht. 
S. 7. 
Die engere Leitung der Sparkasse-Geschäfte besorgt ein den Namen 
Verwaltungsausschuß 
führender Vorstand. 
Derselbe besteht aus fünf Mitgliedern, unter welchen der erste Bürgermeister 
als ein ständiges betrachtet wird. Von den übrigen vier Mitgliedern werden zwei 
durch den Gemeinderath und zwei durch den Sparkasseverein gewählt. Die Wahl 
der Letzteren bedarf der Bestätigung des Gemeinderaths. 
Den Vorsitz in der Sitzung des Verwaltungsausschusses führt der erste Bür- 
germeister. 
Der Verwaltungsausschuß repräsentirt die Sparkasse in allen gerichtlichen 
und außergerichtlichen Angelegenheiten derselben dergestalt, daß Rechte und Ver- 
bindlichkeiten der Sparkasse durch schriftliche Erklärungen desselben dann begründet 
werden, wenn die letzteren von mindestens 3 Mitgliedern unterzeichnet und mit 
dem Siegel der Anstalt bedruckt sind. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht 
nur bei den Quittirungen der Sparkasseeinlagen (§. 10). 
Die Wahl des Vorstandes erfolgt am 16. Februar jeden Jahres oder, wenn 
dieser Tag auf einen Sonntag oder Festtag fallen sollte, an dem darauf folgenden 
Wochentage dergestalt, auf zwei Jahre, daß jedes Jahr zwei Mitglieder, das eine 
aus den vom Gemeinderathe, das andere aus den vom Sparkassevereine gewählten 
ausscheidet. 
Die Wahl des Verwaltungsausschusses ist nach erfolgter Bestätigung sofort 
im Ilmenauer Lokal-Blatte bekannt zu machen. 
Die Funktionen des Verwaltungsausschusses sind in der angefügten Instruktion 
niedergelegt. 
Von dem Geschäftswesen der Sparkasse. 
ie 
Das Geschäft der Sparkasse besteht
	        
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