Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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So geschehen in vier Ausfertigungen zu Tientsin den Zweiten September im 
Jahre unseres Herrn Eintausend Achthundert Ein und Sechszig, entsprechend dem 
Chinesischen Datum vom Acht und Zwanzigsten Tage des Siebenten Monats des 
Elften Jahres von Hien-Fung. 
(gez.) Graf Eulenburg. 
G 
Gez.) Tschong--luen. 
G 
Gez.) Tschong hu. 
G 
II. Nachdem die Schmiedeinnung zu Münchenbernsdorf ihre Auflösung beschlossen 
hat und die dießfallsigen weiteren Erfordernisse als erfüllt zu betrachten sind: so wird 
auf Grund des §. 76 der Gewerbeordnung und resp. §. 52 der Ausführungs- 
verordnung dazu vom 12. November 1862 die Aufhebung der juristischen Persön- 
lichkeit gedachter Innung hiermit bekannt gemacht. 
Weimar am 29. April 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
III. Nachdem die Ksempnerinnung des Kreis-Zunftbezirkes Jena beschlossen 
hat, sich aufzulösen und die dießfallsigen weiteren Erfordernisse als erfüllt zu be- 
trachten sind: so wird auf Grund des §. 76 der Gewerbeordnung, resp. §. 52 der 
Ausführungsverordnung dazu vom 12. November v. J., die Auphebung der juri- 
stischen Persönlichkeit gedachter Innung hiermit bekannt gemacht. 
Weimar am 29. April 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff.
	        
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