Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Seite des 
L h ( Rezietunge- 
W. 
Waaren. Aenderungen und Ergänzungen des Regulatives vom 18. De- 
zember 1833 über die zollamtliche Behandlung der mit den Fahrposten 
über die Grenzen des Zollvereines eingehenden Waaren 84. 
Weimar. Siehe Bade- und Schwimm-Verein, Gewerbebeirieb, I 
Postmäßige Entfernung, Vereinsgesellschaft. 
Werra-Eisenbohn. Siehe Eisenbahn. 
Wexz und Söhne in Ehemnih: deren Erfindungs- Vatent auf einen 
Strumpfwirkerstuhl 
Windhausen. Siehe Huch. 
158. 
B. 
Zeitungen. Bestellgebuͤhren für deren Sendungen in die Landorte .. 82. 
Zeitungen. Von den Abonnenten derselben, welche sie auf dem Post- 
Bureau abholen oder abholen lassen, werden Gebühren nicht mehr erhoben 162. 
Ziegier „ Alexander, Dr. und Hofrath aus Ruhla;z dessen Stifung von 
1000 Thalern erhält die Rechte einer milden Stiftung 22. 
Zoll, und Handels-Verein — Thüringischer — brichung eines 
Amtsblattes für dessen General-Inspektor in Erfurtt 60. 
Zoll= und Handels-Verein — deutscher. Siehe Siam. 
Zoll= und Steuer-Stellen. Verzeichnisse über Veränderungen bei 5—7. 
denselben in mehren Zollvereins-Staaten ...... ..23.98. 
Vorstehendes Repertorium ist in Folge des bei Errichtung des Großherzog= 
lichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 1817 und 
gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1817, 
Seite 2, Nr. 7 und vom Jahre 1832, Seite 13, Nr. 4) bearbeitet und abge- 
druckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1861. 
Die Redaktion des Großherzoglich Sächsischen Regierungs-Blatteé. 
Dr. Ernst Müller.
	        
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