Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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C. 
Würderungsschein 
für N. N. zu N. zum Behufe eines Veräußerungs-Dekretes. 
Das geschlossene Gut des N. N. besteht aus 
Hofreite, drei Ställen, zwei Scheunen, 
95 Acker Artland, 
3½ Acker Gehölz, 
trägt die Nr. 17 im Fundbuche, steuert terminlich 10 Gr. 8 Pf. und giebt jähr- 
lich 3 Metzen Korn und 3 Metzen Hafer, 1½ Gr. Geld an das Rechnungsamt 
zu N., wird von uns auf dem Grunde zusammen geschätzt auf 
Thaler. 
ꝛc. . 
(L. S.) (Abdruck des Gemeindesiegels.) 
D. 
Würderungsschein 
über die Erbzinsgerechtsame des N. N. am Hofe JN. 
Sie besteht aus einem jährlichen Zins von 
7 Metzen Korn, 
7 Metzen Hafer, 
rc. 
Der jährliche Betrag dieser Zinsen nach Abzug der Erhebungskosten wird von 
uns nach einem jährlichen Durchschnittspreise geschätzt auf 
Thlr. Gr. Pf. 
ꝛc. 
(L. S.) (Abdruck des Gemeindesiegels.) 
  
Eisenach am 19. Juli 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Appellations-Gericht daselbst. 
von Egloffstein. 
Dgruck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.
	        
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