Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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C.
Würderungsschein
für  N.  N.  zu  N.  zum  Behufe  eines  Veräußerungs-Dekretes.
Das  geschlossene  Gut  des  N.  N.  besteht  aus
Hofreite,  drei  Ställen,  zwei  Scheunen,
95  Acker  Artland,
3½  Acker  Gehölz,

trägt  die  Nr.  17  im  Fundbuche,  steuert  terminlich  10  Gr.  8  Pf.  und  giebt  jährlich
  3  Metzen  Korn  und  3  Metzen  Hafer,  1½  Gr.  Geld  an  das  Rechnungsamt
zu  N.,  wird  von  uns  auf  dem  Grunde  zusammen  geschätzt  auf

Thaler.
ꝛc.  .
(L.  S.)  (Abdruck  des  Gemeindesiegels.)

D.
Würderungsschein
über  die  Erbzinsgerechtsame  des  N.  N.  am  Hofe  JN.
Sie  besteht  aus  einem  jährlichen  Zins  von
7  Metzen  Korn,
7  Metzen  Hafer,
rc.
Der  jährliche  Betrag  dieser  Zinsen  nach  Abzug  der  Erhebungskosten  wird  von
uns  nach  einem  jährlichen  Durchschnittspreise  geschätzt  auf
Thlr.  Gr.  Pf.
ꝛc.

(L.  S.)  (Abdruck  des  Gemeindesiegels.)

 

Eisenach  am  19.  Juli  1864.
Großherzoglich  Sächsisches  Appellations-Gericht  daselbst.
von  Egloffstein.
Dgruck  der  Hof-  Buchdruckerei  in  Weimar.