Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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für  den  ganzen  Umfang  des  Großherzogthumes  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren
von  heute  an  gerechnet  mit  der  Wirkung  gnädigst  zu  ertheilen  geruhet,  daß  Niemand
  ohne  Zustimmung  des  Patent-Inhabers  die  fragliche  Erfindung  auszuführen
oder  anzuwenden  berechtigt  ist,  ohne  daß  jedoch  Jemand  in  der  Anwendung  bereits
bekannter  Theile  derselben  beschränkt  werden  soll.

Uebrigens  ist  bei  Bewilligung  des  Patents,  welches  dann  als  erloschen  zu  betrachten
  ist,  wenn  die  bleibende  Ausführung  und  Anwendung  der  Erfindung  im
Großherzogthume  dem  unterzeichneten  Großherzoglichen  Staats-Ministerium  nicht
binnen  Jahresfrist  nachgewiesen  wird,  die  Neuheit  und  Eigenthümlichkeit  der  mehrgedachten
  Erfindung  im  Sinne  der  laut  Bekanntmachung  vom  3.  März  1843  —
Regierungs-Blatt  vom  Jahre  1843  Seite  13  bis  16  —  in  den  Zollvereins-Staaten
  bei  Erfindungs-Patenten  zu  beobachtenden  Grundsätze  ausdrücklich  vorausgesetzt
  worden.

Nachdem  die  vießfallsige  Urkunde  unter  dem  heutigen  Tage  ausgefertigt  worden
  ist,  wird  Solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  14.  Dezember  1864.

Großberzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
von  Watzdorf.

III..  Nachdem  das  Kataster  von  Wiegendorf  dem  Großherzoglichen  Rechnungsamte
  hier  zur  Führung  übertragen  worden  ist,  wird  solches  hierdurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  23.  Dezember  1864.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
epartement  der  Finanzen.
on.

IV.  Die  der  landwirthschaftlichen  Assekuranz-Bank  für  Deutschland  in  Dresden
  ertheilt  gewesene  Koncession  zum  Geschäftsbetriebe  im  Großherzogthume  ist  zurückgezogen
  worden.

Es  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  24.  Dezember  1864.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef.
J.  von  Helldorff.