Volltext: Impf-Friedhof.

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Reichstag erklärt: mit der Imofung Rat die Lupuserkrankung 
nichts z2zu kun. Diesem ähnliche Impf-Lupusfälle sind auch von 
englischen Aerzten in der Literatur bekannt gemacht worden. 
(Dr. med. Boden-Eulenburg: Ueber Lupus und Impfung.)“ 
Ich kann also nochmals dem Regierungsvertreter nur dringend 
anraten, es zu machen, wie wir: „Eine ernste Volksgefahr“ und 
„Ueber Lupus und Impfung“ sich kommen zu lassen (lich gebe die 
Schriften, soweit der Vorrat reicht, für 30 Pfg. abl) und nachzulesen, 
ehe er solch unsinnigen, überwissenschaftlichen Satz aufstellt: 
da die Imofung nickht im Ceficht vorgenommen wird!“ 
278. Frankfurt a. M. Richard L., Sohn des Malers und 
Weißbinders Franz L., geboren am 5. 9. 1896, wurde am 2. 6. 1908 
gegen den Willen des Vaters, der ihn privat impfen lassen wollte, 
in der Uhlandschule geimpft. Der Lehrer zwang den Knaben zur 
Impfung mit der Bemerkung: „Nur geimpft, das Geld für das 
Impfen kann Dein Vater sparen.“ Es war sowohl der Schule wie 
Dr. med. C. bekannt, daß der Junge seit 4 Jahren wegen Herzleidens 
in Behandlung war und infolgedessen nicht geimpft werden durfte. 
Vom Impfen kam der Knabe heim und klagte über Schmerzen am 
Arm. Als die Schmerzen noch schlimmer wurden, ließen die Eltern 
ihn zu Hause und legten ihn ins Bett. Am 3. Tage brachte die 
Mutter ihn ins Dr. Christ'sche Kinderkrankenhaus in der Theobald- 
Straße. Der Arzt meinte: Das kommt nur vom Impfen, doch wird's 
wieder vergehen, wenn er ein paar Tage ruhig im Bett liegen bleibt. 
Am andern Tage zeigten sich von den Impfschnitten aus in schräger 
Richtung dunkelblaue Streifen, auch waren einige Nägel an Händen 
und Füßen schwarz und blau unterlaufen. Die Glieder waren steif, 
jede Bewegung schmerzte ungeheuer. Die Eltern trugen ihren Jungen 
wieder ins Krankenhaus, woselbst diesmal ein anderer Arzt an- 
t wesend war, der sich sehr wunderte, daß man den Vater tags 
vorher fortgeschickt habe. Er befahl, das Kind sofort aufzunehmen. 
4 Tage ließ man es dort liegen, um die Krankheitserscheinungen zu 
beobachten. Als der Vater am zweiten Tage nach der Einlieferung 
bei seinem Jungen war, lag er allein in der Badeküche, woselbst die 
anderen Kinder gebadet werden. Auch während der Baderei blieb er 
dort. Auf die Anfrage des Vaters, weshalb sein Bub dort allein 
liege, meinte Dr. C.: Der Knabe ist typhusverdächtig und kann 
deshalb nicht im Saal bleiben; auch kann er keinen anderen Raum 
(als die Badeküche) bekommen, weil kein anderer vorhanden ist. Kam