— 117 —
Reichstag erklärt: mit der Imofung Rat die Lupuserkrankung
nichts z2zu kun. Diesem ähnliche Impf-Lupusfälle sind auch von
englischen Aerzten in der Literatur bekannt gemacht worden.
(Dr. med. Boden-Eulenburg: Ueber Lupus und Impfung.)“
Ich kann also nochmals dem Regierungsvertreter nur dringend
anraten, es zu machen, wie wir: „Eine ernste Volksgefahr“ und
„Ueber Lupus und Impfung“ sich kommen zu lassen (lich gebe die
Schriften, soweit der Vorrat reicht, für 30 Pfg. abl) und nachzulesen,
ehe er solch unsinnigen, überwissenschaftlichen Satz aufstellt:
da die Imofung nickht im Ceficht vorgenommen wird!“
278. Frankfurt a. M. Richard L., Sohn des Malers und
Weißbinders Franz L., geboren am 5. 9. 1896, wurde am 2. 6. 1908
gegen den Willen des Vaters, der ihn privat impfen lassen wollte,
in der Uhlandschule geimpft. Der Lehrer zwang den Knaben zur
Impfung mit der Bemerkung: „Nur geimpft, das Geld für das
Impfen kann Dein Vater sparen.“ Es war sowohl der Schule wie
Dr. med. C. bekannt, daß der Junge seit 4 Jahren wegen Herzleidens
in Behandlung war und infolgedessen nicht geimpft werden durfte.
Vom Impfen kam der Knabe heim und klagte über Schmerzen am
Arm. Als die Schmerzen noch schlimmer wurden, ließen die Eltern
ihn zu Hause und legten ihn ins Bett. Am 3. Tage brachte die
Mutter ihn ins Dr. Christ'sche Kinderkrankenhaus in der Theobald-
Straße. Der Arzt meinte: Das kommt nur vom Impfen, doch wird's
wieder vergehen, wenn er ein paar Tage ruhig im Bett liegen bleibt.
Am andern Tage zeigten sich von den Impfschnitten aus in schräger
Richtung dunkelblaue Streifen, auch waren einige Nägel an Händen
und Füßen schwarz und blau unterlaufen. Die Glieder waren steif,
jede Bewegung schmerzte ungeheuer. Die Eltern trugen ihren Jungen
wieder ins Krankenhaus, woselbst diesmal ein anderer Arzt an-
t wesend war, der sich sehr wunderte, daß man den Vater tags
vorher fortgeschickt habe. Er befahl, das Kind sofort aufzunehmen.
4 Tage ließ man es dort liegen, um die Krankheitserscheinungen zu
beobachten. Als der Vater am zweiten Tage nach der Einlieferung
bei seinem Jungen war, lag er allein in der Badeküche, woselbst die
anderen Kinder gebadet werden. Auch während der Baderei blieb er
dort. Auf die Anfrage des Vaters, weshalb sein Bub dort allein
liege, meinte Dr. C.: Der Knabe ist typhusverdächtig und kann
deshalb nicht im Saal bleiben; auch kann er keinen anderen Raum
(als die Badeküche) bekommen, weil kein anderer vorhanden ist. Kam