Inh a l t.
Seite des
Regierungs.
Blattes.
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Strelitz — Großherzogthümer.
— Siehe Siam.
Militär-Dienstpflichtige. Abänderung der Instruktion vom 22. Juli
1857 im Betreff der Aufstellung der Ortslisten über dieselben "
Morgenthau, Cigarren-Fabrikant in Mannheim; dessen Erfindungs-Patent
auf Herstellung von Cigarren mit Benutzung von istennhel
Präparaernnnnn
Münchenbernsdorf. Der dasige Vorschußverein erhält die Rechte einer
juristischen-Person...................
Musterungs= und Verloosungs-Termine der Militär-Pflichtigen
find künftig im Monat September zu halten und deren Reise- Legiti
mationen hiernach auszufertiiien
U.
Nolden, Maschinen-Konstrukteur zu Frankfurt a. M., dessen Erfindungs-Patent
auf eine Maschine zum Schälen von Weigen
O.
Ober-Appellatious-Gericht zu Jena — gemeinschaftliches — Beitritt
der Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Cöthen zu demselben
durch Staatsvertrag in Ansehung des vormaligen Herzogthumes
Anhalt-Bernburg.. .. . ..
Oesterbehringen. Die Zusammenlegung der in der Flur dieses Ones
befindlichen Sachsen-Weimarischen und Sachsen- Gothaischen Grundstücke
nach der Sachsen-Gothaischen Gesetzgebung
Oppurg. Einrichtung einer Post daselbst
Orts-Tagxatoren. Siehe Taxatoren.
Ostheim:
1) Bestimmungen uͤber die Erhebung und Kontrolirung des Nalzaufschlages
in dessen Amtsbezirke mit Ausnahme des Ortes Melpers .
2) die bei Versendung von Bier aus dem Vordergerichte Ostheim zu gewährende
Rückvergütung des davon entrichteten Malzaufschlages
3, die Besteuerung der innern Erzeugnisse in dessen Amtsbezirke
66.
83.
155.
66. 155.
65.
95—97.
75.
112.
12.
23.
67—74.
78.