Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Inh  a  l  t.

Seite  des
Regierungs.
Blattes.

 

Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg  Strelitz  —  Großherzogthümer.
  —  Siehe  Siam.

Militär-Dienstpflichtige.  Abänderung  der  Instruktion  vom  22.  Juli
1857  im  Betreff  der  Aufstellung  der  Ortslisten  über  dieselben  "

Morgenthau,  Cigarren-Fabrikant  in  Mannheim;  dessen  Erfindungs-Patent
  auf  Herstellung  von  Cigarren  mit  Benutzung  von  istennhel
Präparaernnnnn

Münchenbernsdorf.  Der  dasige  Vorschußverein  erhält  die  Rechte  einer
juristischen-Person...................

Musterungs=  und  Verloosungs-Termine  der  Militär-Pflichtigen
find  künftig  im  Monat  September  zu  halten  und  deren  Reise-  Legiti
mationen  hiernach  auszufertiiien

U.

Nolden,  Maschinen-Konstrukteur  zu  Frankfurt  a.  M.,  dessen  Erfindungs-Patent
  auf  eine  Maschine  zum  Schälen  von  Weigen

O.

Ober-Appellatious-Gericht  zu  Jena  —  gemeinschaftliches  —  Beitritt
  der  Herzogthümer  Anhalt-Dessau  und  Anhalt-Cöthen  zu  demselben
  durch  Staatsvertrag  in  Ansehung  des  vormaligen  Herzogthumes
Anhalt-Bernburg..  ..  .  ..

Oesterbehringen.  Die  Zusammenlegung  der  in  der  Flur  dieses  Ones
befindlichen  Sachsen-Weimarischen  und  Sachsen-  Gothaischen  Grundstücke
  nach  der  Sachsen-Gothaischen  Gesetzgebung

Oppurg.  Einrichtung  einer  Post  daselbst

Orts-Tagxatoren.  Siehe  Taxatoren.

Ostheim:

1)  Bestimmungen  uͤber  die  Erhebung  und  Kontrolirung  des  Nalzaufschlages
in  dessen  Amtsbezirke  mit  Ausnahme  des  Ortes  Melpers  .

2)  die  bei  Versendung  von  Bier  aus  dem  Vordergerichte  Ostheim  zu  gewährende
  Rückvergütung  des  davon  entrichteten  Malzaufschlages

3,  die  Besteuerung  der  innern  Erzeugnisse  in  dessen  Amtsbezirke

 

66.

83.

155.

66.  155.

65.

95—97.

75.
112.

12.

23.
67—74.
78.