Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Der Netto-Taxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf zwei Silber- 
groschen vier Pfennige festgestellt worden. Weimar am 2. April 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
II. Zur Ausführung einer Vereinbarung der Regierungen des Gesammt-Zoll- 
vereines und gemäß einem deßhalb erfolgten Beschlusse der Thüringischen Vereins- 
regierungen erscheint von jetzt an zu Erfurt ein „Amtsblatt des General-In- 
spektors des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereines“, durch welches 
1) alle Bestimmungen über Abänderung und Auslegung des Tarifs und des 
amtlichen Waarenverzeichnisses, 
2) andere Vorschriften über Gegenstände des Zollverwaltungs-Dienstes von all- 
gemeinem Interesse, 
3) die Veränderungen in dem Bestande und den Abfertigungsbefugnissen der 
Zoll= und Uebergangssteuer-Stellen, resp. der Uebergangsstraßen im Ge- 
sammt-Zollvereine, 
4) Personal-Veränderungen bei den dem General-Inspektor untergeordneten Or- 
ganen, sowie sonstige das Zoll= und Steuer-Wesen betreffende Verfügungen, 
deren Veröffentlichung im Amtsblatte von der betheiligten Regierung speciell 
angeordnet wird, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
Es wird dieses mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die Steuer- 
stellen, Bezirks -Oberkontroleure und Salinen-Kontroleure die erforderlichen Exemplare 
durch den General-Inspektor zugefertigt erhalten und daß außerdem durch jede 
Steuerstelle im Thüringischen Vereine Exemplare gegen Vorauszahlung des Abonne- 
ments-Preises für einen Jahrgang, welcher vorläufig auf 1 Thaler festgesetzt ist, 
bezogen werden können. 
Von der seither erfolgten Bekanntmachung der Aenderungen und Ergänzungen 
des amtlichen Waarenverzeichnisses, sowie des Bestandes und der Abfertigungs- 
befugnisse der Zoll= und Uebergangssteuer-Stellen, resp. der Uebergangs- 
straßen im Gesammt-Zollvereine durch das Regierungs-Blatt wird kürftig 
abgesehen werden. Weimar am 9. April 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar 
 
	        
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