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Zollsätze.
Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. t865. 1866.
Tbl. Sg. Thl.Sg. Thl.Sg.Thl.g.
F.LECCCOGGALIXXLIELL.
feinen Metallen und Metallgemischen; feine Schuhe aller #rt 10%
17 30
Handschuhe.. 13 10
23 20
Holz und Holzwaaren.
—III)T7 Frei
Bau- und Nutzholz.. ...... Frei
Farbholz, gemahlenene1s.. Frei
Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und bloß gehobelte is
und Wagner-Arbeiten; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, sofern sie gebraucht
sind; grobe Korbflechterwaarren Frei
Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, Korksohlen, Korkstöpsel. . 115
524
Hölzerne Hausgeräthe (Meubel) und andere Tischler-, Drechsler= und Böttcherwaaren,
welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung
mit Eisen, Messing und lohgarem Leder verarbeitet sind; ungebrauchte Böttcherwaaren
mit eisernen Reisen 1 .
145
Gepolsterte, auch überzogene Meubel.. . .... 3 10
5 50
Feine Korbflechterwarnrenn. 6 4
10 30 7
Feine Holzwaaren (ausgelegte Arbeit), sogenannte Nürnberger Waaren aller Art,
Spielzeug, feine Drechsler-, Schnitz= und Kammmacher-Waaren, Meerschaum-Arbeit:;
ferner dergleichen Waaren in Verbindung mit anderen Materialien (mit Ausnahme
von edlen Metallen, echt vergoldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, echten
Perlen, Korallen oder Steinen); Holzbronze, hölzerne Hängeuhren, Fourniere mit
eingelegter Arbeit; Bleistifte, Rothstiste und ähnliche 8 4
14 7
Waaren, ganz oder theilweise aus Schilddat 25 15
4345 26
See= und Flußschiffe, hölgenrnrren v. Werth 53
"UZ - eisenen: v. Werth 83
Bemerkung.
Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen
Schiffs-Utensilien gehörigen beweglichen Inventarienstücke, sowie bei den Dampfschiffen
die Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegenstände festgesetzten Zoll.
sätzen.
Gespinnste und Gewebe.
1. Von Flachs oder Hauf.
Flachs und Hanf in Stengeln und Bunden, geröstet oder ungerösttt Frei