Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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ichaelis  d.  J.  zu  Ende  geht,  wird  Dienstag  den  15.  Mai,  d.  J.  Vormitt  or  im  Haus  des
Achtrbeiger  von  Weiler  zum  Stein  auf  3  Fahre  von  Michaelis  ags  9  uh

.  -  18%  bis  1813“  verliehen  werden.
Die  Waire  erträgt  50  Stük,  wovon  die  Bürgerschaft  75,  der  Beständer  aber  ucheh  aufschlagen
  darf.  Der  Bestaͤnder  genießt  ein  geraͤumiges  Schaafhaus,  nebst  1  kleinen  Kuͤchengarten,  auch
alle  bürgerliche  Beneficien.  Er  muß  aber  ein  berechtigter  Schaafhalter  seyn,  ein  gures  Prädikat  ha
ben,  und  entweder  eine  Caution  von  40  fl.  oder  einen  tüchtigen  Burgen  zu  stellen  im  Stande  seyn.
Den  14.  April  1810.  »  «  ·  ""·Kbn.Oberamt.

Marbach.  Da  die  im  vorigen  Jahr  vorgenommene  Verleihung  der  Gemeinde-Schaafweide  zu
Rielingshausen,  hiesigen  Oberamts  „nur  auf  Ein  Jahr  allergnädigst  ratificirt  worden  ist;  so  siehet
man  sich  in  den  Fall  gesezt,  zu  einer  Wieder-Verleihung  zu  schreiten,  zu  deren  Vornahme  Mittwoch
der  25.  April  d.  J.  auberaumt  worden  ist.  Die  Weide  erträgt  380  Stük  Schaafe,  wovon  der  Schefer
  200.  und  die  Bürgerschaft  150  Stük  einschlagen  darf.  Der  Beständer  genießt  freie  Wohnung,
1  Grasgarten,  1  Mrg.  Wiesen,  2  Mrg.  Aeker  und  übrige  bürgerliche  Beneficien.  Gese

li  berechtiste
  Schaafhalter  und  Schäfer  mdgen  sich  Vormittags  0  Uhr  auf  dem  Rathhause  in  icnberechsen
  einfinden,  und  der  Verhandlung  anwohnen.  Den  ag.  Merz  1870.  Kdn.  Oberamt.

Nordhansen.  Der  Bestand  der  hiesigen  Sommer=  und  Winter-Schafweide,  welche  r3o  Stük
erträgt,  wovon  der  Beständer  100  Stük  einschlagen  darf,  wird  von  nächst  Michaelis  an  auf  3  oder
6  Jahre  verliehen  werden.  Der  Beständer  genieöt  unentgeldlich  das  Schaafhauß,  die  Stallung  und
einen  Küchengarten.  Die  Liebhaber  können  sich  am  Dienstag  den  I.  Mai  d.  J.  Vormittags  Uhr
auf  dem  Rathhauß  zu  Nordheim  einfinden.  Den  2.  April  1  810.  Oberamt  Brackenheim.

Oehringen.  Die  Commun-Schaafweide  zu  Adolzfurth,  hiesigen  Oberamts,  deren  Bestand  an
Michaelis  d.  J.  zu  Ende  geht,  wird  am  2.  Mai  morgens  0  Uhr  wieder  auf  3  Jahre  in  Mohzfurth
verliehen  werden.  Die  Schaafwaide  erträgt  275  Stük,  wovon  die  Bürgerschaft  roo  Stük  halten
darf.  Der  Beständer  bekommt  freie  Wohnung,  Stallung  für  die  Schaafe,  einen  Sommergarten  am
Haus  und  ##  Krautbeet  zunächst  dem  Dorf  #un  Genuß.  Die  Liebhaber  haben  sich  mit  obrigkeitlichen
Tugnissen  ihres  Vermogens  und  Aufführung  halber  versehen,  an  dem  bestimmten  “  einzufinden.

en  13.  Apr.  1810.  Kädn.  Oberamt.

Ruith.  Der  Bestand  der  dortigen  Commun-Schaafweide  gehet  18r#.  zu  Ende,  weswegen  eine
weitere  Verleihung  auf  die  drei  Jahre  von  Michaelis  1810  bis  18.3.  vorgenommen  wird,  welche  bis
Freitag  den  27.  April  Morgens  8  Uhr  auf  dem  Rathhause  in  Ruith  vor  sich  geher.  Die  Waide  erträgt
  für  den  Beständer  ra3§,  und  für  die  Bürgerschaft  75  Stüke,  der  Beständer  hat  bürgerliche  Beneficien,
  muß  aber  für  Wohnung  und  Srallung  selbst  sorgen.  Liebhaber  müssen  tüchtige  Zeugnisse
über  Aufführung  und  Vermogen  aufweisen  können.  Die  weitere  Bedingungen  werden  bei  der  Verleihung
  bekaunt  gemacht.  Den  3r.  Merz  1810.  Oberamt  Maulbronn.

Unter-Rieri  ngen.  Da  der  Bestand  der  herrschaftl.  Schaafweide  zu  Unter-Rieringen,  welr#
  4%  Stük  alt=  und  junger  Schgaswaare  beschlagen  werden  darf,  bis  Michaelis  d.  J.  zu  Ende

8  und  solche  laut  allergnädigsten  Decrets  auf  fernere  3  Jahre,  nemlich  von  Michaelis  #810  bis
VWechdwiederum  verliehen  wird,  so  haben  sich  die  Liebhaber  mit  brigkeirlichen  Jengnissen  wegen  ihres
em  dens  und  daß  sie  gelernte  Meister  seien,  versehen,  den  7.  Mai  d.  J.  Vormittags  8  Uhr  auf
16.  A  erhhaus  zu  Unter-Rieringen  einzufinden,  und  der  weitern  Bedingungen  zu  gewärtigen.  Oen
"6  180.  Cameral-Verwaltung  Marggrbningen  und  Rentamtei  Unter-Rieringen.
den  2.  Abingen.  Die  Sommer=  und  Winter-Schaafweide  der  Commun  Horrheim,  wird  Mittwoch
1gl#  bis  Michabit  Vormittags0  Uhr  auf  dem  Rathhaus  daselbst  wiederum  auf  3  Jahre  von  Iako  v
Schaafe  *  is  18:3.  verliehen  werden.  Ein  Besiänder  darf  275,  und  die  Bürger  ebenfa
275  inschlagen.  Ein  solcher  genießt  freie  Wohnung  und  Stallung„  2  Prtl.  Küchengarter
eine  bürger  sche  Holzgabe,  auch  hat  er  den  Winterpförch  zu  benuzen.  Dagegen  ist  eine  Caution  vor
"e  fl.  in  Geld  oder  Gültern  zu  prästiren,  oder  muß  das  Locarium  ein  Jahr  voraus  bezahlt  werden.
iehbaber  müssen  Zeugnisse  des  Vermdgens,  Wohlverhaltens,  auch  daß  sie  gelernte  Schäfer  seien,

mitbringen.  Den  J.  April  1810.  «  Oberamt-Vaihingen.
Waiblingen.  Die  Commun-Schaafwaide  zu  Leutenbach,  disseitigen  Oberants,  deren  Be-