Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

298 
Verordnung, 
die Einführung einer neuen Arznei-Taxe betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi- 
nisteriums vom 29. Dezember v. J., die Einführung der neuen Preußischen Arznei- 
Taxe betreffend (Reg. Blatt S. 148), wird hierdurch mit höchster Genehmigung 
Folgendes verordnet: 
1. 
Die erwähnte Bekanntmachung, durch welche die Königlich Preußische Arznei- 
Taxe für 1867, sowie das von den Apothekern Dr. Schacht und Laux im näm- 
lichen Jahre herausgegebene, einen Anhang zu derselben bildende Preisverzeichniß 
der in der amtlichen Ausgabe der Arznei-Taxe nicht enthaltenen Arznei-Mittel für 
das Großherzogthum in Gültigkeit getreten sind, ist mit Ablauf dieses Jahres auf- 
gehoben und tritt von da ab außer Wirksamkeit. 
An deren Stelle wird 
a) die im Verlage von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich 
Preußische Arznei-Taxe für 1868, jedoch ohne die derselben vorgedruckten allge- 
meinen Bestimmungen, sowie 
b) hinsichtlich der Preise für die in der Taxe nicht aufgeführten Arznei- 
Mittel das ebenfalls im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin unter dem Titel: 
„Preise von Arznei-Mitteln, welche in der siebenten Ausgabe der Preußi- 
schen Landes-Pharmakopöe nicht enthalten sind, zusammengestellt mit den 
Arzneimittel-Preisen der Königlich Preußischen Arznei-Taxe und für das 
Jahr 1868 nach den Prinzipien derselben berechnet 
von den Apothekern Dr. J. E. Schacht und F. W. Laux, Berlin 1868“ 
erschienene, einen Anhang zu der amtlichen Ausgabe der Preußischen Arznei-Taxe 
für 1868 bildende Preisverzeichniß für die Apotheken des Großherzogthums vom 
1. Jannar k. J. ab bis auf Weiteres als bindende Norm hierdurch eingeführt. 
2. 
Alle in der Verordnung vom 2. August 1864 enthaltene Bestimmungen über 
die Taxe und deren Anwendung finden vom 1. Januar k. J. ab nur auf die 
durch gegenwärtige Bekanntmachung eingeführte Taxe Anwendung. 
Weimar am 19. Dezember 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.