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Nachdem die desfallsige Urkunde unter'm heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. April 1868.
Grohherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Nachdem die Fleischerinnung zu Münchenbernsdorf ihre Auflösung beschlossen
und die diesfalls geordnete Verhandlung stattgefunden hat: so wird nach Maßgabe
des §. 52 der Ansführungsverordnung vom 12. November 1862 zur Gewerbe-
ordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persönlichkeit genannter Innung
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. April 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß als Haupt-Agent
für die westdeutsche Versicherungs-Aktien-Bank zu Essen an Stelle des ausgeschie-
denen Kaufmanns Hermann Knittel hier der Partikulier August Altenstein da-
selbst bestellt und zugelassen worden ist.
Weimar am 24. April 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von dem
Großherzoglichen Gesammt-Ministerium den Herren Ferdinand Walter und Peter
Corfritz Möller zu Leipzig ein Patent auf einen von denselben konstruirten,
Thermo-Transmittor genannten, Apparat nach Maßgabe der bei dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter al-
len Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Neg. Blatt v. J. 1843 S. 13 bis 16)
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an
gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.