Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von dem Groß- 
herzoglichen Gesammt-Ministerium den Herren Leban Clarke Stuart und Francis 
Henry Dykers zu New-Tork auf desfallsiges Nachsuchen ein Patent auf eine 
von denselben erfundene Elektro-magnetische Kraftmaschine nach Maßgabe 
der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnungen und 
Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wir- 
kungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Bl. v. J. 1843 
S. 13 bis 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, 
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah- 
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume 
in bleibende Ausführung gesetzt ist. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter m heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. Mai 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Vom Bundesgesetzblatt ist die Nummer 10 erschienen und enthält: 
(Nr. 91.) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen. Vom 
17. Februar 1868. 
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.
	        
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