Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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ihrem seitherigen Hauptagenten ertheilte Generalvollmacht zurückgezogen hat und 
daß die gedachte Gesellschaft wegen Mangels eines Hauptagenten bis auf Wei- 
teres vom Geschäftsbetriebe im Großherzogthume ausgeschlossen ist. 
Weimar am 22. Mai 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Nachdem die Bäckerinnung im Zunftbezirke Apolda ihre Auflösung beschlossen 
hat und die desfallsigen Verhandlungen stattgefunden haben, so wird nach Maß- 
gabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12. November 1862 zur Ge- 
werbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persönlichkeit der genannten 
Innung hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 27. Mai 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat das Großher= 
zogliche Gesammt-Ministerium die in dem, dem Woldemar von Loewis of 
Menar auf Panten bei Riga auf einen Leinsaat-Niffler unter dem 20. Juni 1866 er- 
theilten Erfindungs-Patente festgesetzte und laut Bekanntmachung vom 5. Juni 
1867 um ein Jahr verlängerte Frist zur Beibringung des vorgeschriebenen Ein- 
führungsnachweises um ein weiteres Jahr, also bis zum 20. Juni 1869, zu ver- 
längern beschlossen. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 2. Juni 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff.
	        
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