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Ministerial-Bekanntmachung.
Vom 1. Juli dieses Jahres an wird höchster Entschließung zu Folge das
zeitherige Großherzogliche Rechnungsamt zu Frauenprießnitz aufgehoben und es
gehen die Geschäfte desselben auf das Großherzogliche Rechnungsamt Dornburg
mit über.
Von dem gleichen Zeitpunkte ab wird zu Stadt-Bürgel eine Forstgelder-
Untereinnahme errichtet, welche für das Großherzogliche Rechnungsamt zu Dorn-
burg die Erträge des Großherzoglichen Waldecker Forstes zu erheben und die auf
diesen Forst bezüglichen Ausgaben zu bestreiten hat, und deren Verwaltung dem
Großherzoglichen Steuer = Recepturverwalter und Stadtsteuer- Einnehmer Karl
Bernhard Scheinert zu Stadt-Bürgel übertragen worden ist.
Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 8. Juni 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Vom Bundes-Gesetzblatt sind die Nummern 17 und 18 erschienen und ent-
halten:
(Nr. 106.) Handels= und Zollvertrag zwischen dem Zollvereine einerseits und
Oesterreich andererseits. Vom 9. März 1868.
(Nr. 107.) Gesetz, betreffend den Vereins-Zolltarif vom 1. Juli 1865.
Vom 25. Mai 1868.
(Nr. 110.) Gesetz, die Besteuerung des Tabacks betreffend. Vom 26. Mai
1868.
(Nr. 111.) Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen dem Norddeutschen
Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern
des Deutschen Zoll= und Handels-Vereins einerseits und Spanien
andererseits. Vom 30. März 1868.