Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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In sind portofrei: 
  
b) die Erträgnisse der landesherrlich angeordneten Becken- 
Kollekte, welche am Reformations-Fest zum Besten des 
Gustav-Adolph-Vereins slattfindet, bei ihrer Ver- 
sendung von den Großherzoglichen Superintendenten an 
die Hauptkasse des Gustav-Adolph-Vereins in Weimar. 
Deposital-Sachen. Deposital-Gelder, welche von den Justiz-Behörden an die 
Staatskassen eingesandt werden. 
12 Gemeindesachen. a) die auf die obervormundschaftliche Aufsicht des Staats 
über die Verwaltung des Gemeindevermögens oder 
auf Streitigkeiten über Rechtsverhältnisse der Ge- 
meinden bezüglichen Korrespondenz= und Akten-Sendungen 
nur dann, wenn die in diesen Angelegenheiten entste- 
henden Verläge verfassungsmäßig der Staatskasse zur 
Last fallen. 
In der Regel sind also Sendungen in Gemeinde- 
Angelegenheiten portopflichtig. 
Portofrei sind: 
die nicht das Sonder-Interesse einer Gemeinde als mo- 
ralische Person, sondern das Gesammtwohl der Staats- 
bürger im Großherzogthum oder in einzelnen Orten 
betreffenden landespolizeilichen Verfügungen, wenn sie 
auch durch das Mittel der Gemeinde oder ihrer Vor- 
stände auszuführen sind, und die Korrespondenzen der 
Gemeinde-Vorstände mit Großherzoglichen Behörden 
in reinen Staatsdienst-Sachen. 
Vergl. auch Aichungssachen, Armenpflege= und Gen- 
darinerie-Sachen. 
13|Gendarmerie-Sachen. Die Dienstberichte der Großherzoglichen Gendarmen an 
öffentliche Behörden einschließlich der als Polizei-Behörden 
fungirenden Gemeinde-Vorstände. 
14 Angelegenheiten der Korrespondenz-, Akten= und Geld-Sendungen. 
Heusingerschen Stif- 
tung in Ilmenau. 
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