Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Lau- 
fende 
W 
In 
sind portofrei: 
  
28 
29 
30 
31 
  
Steuersachen. 
Ungelegenheiten der 
Unterstützungs-An- 
stalten für Wit- 
wen und Waisen 
von Offizieren und 
Unterofficieren der 
drei Großherzog= 
lichen Infanterie- 
Bataillone und der 
Großherzoglichen 
Gendarmen. 
Untersuchungssachen. 
Waisensachen. 
  
a) Alle den Erlaß und die Kaduzirung von Steuern 
betreffende Kommunikationen der Großherzoglichen Be- 
hörden, mit Einschluß der Orts-Steuererheber, unter 
einander. 
b) Orts-Steuergelder bei ihrer Einsendung an die Rech- 
nungsämter. 
Korrespondenz-, Akten= und Geld-Sendungen. 
Sendungen in solchen Untersuchungssachen, bei denen eine 
zur Zahlung verpflichtete Person nicht vorhanden oder 
der zur Zahlung Verpflichtete unvermögend ist. 
a) Waisengelder für solche arme Waisen, welche vom 
Staate oder aus frommen Stiftungen in einem Waisen- 
hause oder bei einer andern Anstalt — durch Ver- 
abreichung von Sustentations = Geldern — erhalten 
werden; 
b) die von den Gerichtsbehörden an die Waisenhaus-Kasse 
zu versendenden Kollateral-Gelder. 
Vergl. auch Armensachen. 
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