Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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ist, ist an dessen Stelle der Bacealaureus Ferdinand Säuberlich zu Neustadt a. O. 
zum Landtags-Abgcordneten in dem erwähnten Wahlbezirke gewählt worden. 
Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. Juli 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist den 
Technikern Herren Carl Windhausen und Heinrich Büssing in Braunschweig 
ein Erfindungs-Patent auf einen von denselben konstruirten festen 
Schornsteinaufsatz, Deflector genannt, 
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeich- 
nung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen sowie mit 
allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Blatt 
v. J. 1843 S. 13 bis 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von 
fünf Jahren von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt 
worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthum in 
bleibende Ausführung und Anwendung gesetzt ist. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist: wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Juli 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Durch das Bundesgesetz für den Norddeutschen Bund vom 8. Juli d. J., 
betreffend den Betrieb der stehenden Gewerbe, ist unter Anderem der Nachweis der 
Befähigung zum Betrieb eines Gewerbes in Wegfall gekommen. Hierdurch wird
	        
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