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Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
dem Herrn Andreas Somer in Breslau für Herrn Franz Ellershausen in Mon-
treal auf Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf eine Methode der Stahl-= und
Stabeisen-Fabrikation und des dazu verwendeten Ellershausenschen Stahl-Convertors,
sowie auf einen Reverberir-Stahlschmelzofen und das damit verbundene kontinuir-
liche Verfahren der Stahlbereitung, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung und Zeichnungen, unter allen Vor-
aussetzungen und Bediugungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekannt-
machung vom 3. März 1843 (Reg. Blatt vom Jahre 1843, S. 13 bis 16)
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an ge-
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglautbigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzog-
thume in bleibende Ausführung und Anwendung gesetzt ist.
Nachdem die desfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. August 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Ceimar. — Hos. Buchdruckeri.