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Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
dem Zymo-Techniker W. Singer zu Berlin auf Nachsuchen ein Erfindungs-
Patent auf einen dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnungen und
Beschreibung nachgewiesenen Essig = Generator unter allen Voraussetzungen und
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg. Blatt v. J. 1843, S. 13—16) angegeben und begründet
sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechuet, für den Umfang
des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzog-
thume in bleibende Ausführung gesetzt ist.
Nachdem die desfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 10. September 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Nachdem das Kataster von Ulrichshalben dem Großherzoglichen Rechnungs-
amte hier zur Führung übertragen worden ist, bringen wir Solches hierdurch zu
öffentlicher Kenntniß.
Weimar am 19. September 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Nachdem die Gründe aufgehört haben, welche die volle Anwendung des Vertrags
vom 8. Juli 1867, die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereins betreffend (Bun-
des-Gesetzblatt für 1867 S. 81) auf die Großherzogthümer Mecklenburg-
Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, auf die vom Zollvereine zeither ausge-
schlossen gebliebenen Theile der Königlich Preußischen Regierungsbezirke Stettin
und Potsdam und auf die freie und Hanseestadt Lübeck bisher verhindert