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Schluß-Protokoll.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrages wegen Herstellung einer Eisen-
bahn von Gera nach Eichicht zu schreiten.
Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige Schluß-Protokoll noch die
nachstehenden Erklärungen aufgenommen worden, welche, ohne daß es einer beson-
deren Ratifikation derselben bedarf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratifizirt
sein wird, gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen.
Zum Artikel 1 des Vertrages.
Man ist allseitig damit einverstanden, daß die Fortsetzung der im Vertrage
bezeichneten Bahn von Eichicht aus in der Richtung der Mainlinien als ein dem
gegenwärtigen Vertrage zu Grunde liegender Zweck im Auge behalten werde, daß
daher die betreffenden Territorial-Regierungen die Verpflichtung übernehmen, nicht
blos solche Fortsetzungen im Allgemeinen zu genehmigen, sondern auch keine Einrich-
tungen zu treffen resp. zu gestatten, welche den angegebenen Hauptzweck wesentlich
erschweren oder vereiteln würden.
In gleicher Weise sind die vertragschließenden Regierungen darüber einver-
standen, auch auf die weitere Verfolgung des Projektes einer Eisenbahn von Triptis
nach Hof Bedacht zu nehmen. Die durch den Ausbau dieser Bahnstrecke zu ge-
winnende Linie Gera-Hof ist bereits bei den kommissarischen Verhandlungen, welche
dem gegenwärtigen Vertragsschlusse vorausgegangen sind, in gemeinsame Erwägung
gezogen worden und nach den ursprünglichen Absichten der kontrahirenden Regierungen
würde schon der gegenwärtige Vertrag auf die Sicherstellung der Linie Gera-Hof
ausgedehnt worden sein, wenn nicht die Fürstlich Reußische Regierung sich zu ihrem
Bedauern für jetzt außer Stande sähe, dies Unternehmen in gleicher Weise zu unter-
stützen, wie solches von den übrigen kontrahirenden Regierungen beabsichtigt, und
auch von der bei den Vorverhandlungen betheiligt gewesenen Königlich Bayerischen
Regierung in Aussicht gestellt worden war.
Die Fürstlich Reußische Regierung gibt jedoch die Hoffnung nicht auf, die
Ihr in dieser Hinsicht entgegenstehenden Schwierigkeiten in der Folge beseitigen zu
können. Mit Rücksicht hierauf erklären die übrigen kontrahirenden Regierungen auf
den Wunsch der Fürstlich Reußischen Regierung, daß Sie Sich zum Abschlusse eines
Vertrages wegen der Eisenbahnstrecke Triptis-Hof auf den allgemeinen Grundlagen,
über welche bei den erwähnten Vorverhandlungen in Betreff der Einheitlichkeit der
Unternehmer Gera-Eichicht und Gera-Hof, sowie in Betreff ihrer Subvention Ein-