Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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über 10 Prozent zu tragen und das Unternehmen im Uebrigen unter Festhaltung 
der Bedingungen dieses Vertrags selbst herzustellen. 
Der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft soll ebenfalls das Recht des Rück- 
tritts von diesem Vertrage zustehen, wenn es ihr ein Jahr nach Publikation des 
betreffenden Statut-Nachtrags noch nicht möglich gewesen sein sollte, die Aktien 
Littera C. zu 90 Prozent unterzubringen. 
S. 8. 
Für den Fall, daß der Reinertrag der Gera-Eichichter Bahn nicht ausreichen 
sollte, um das Anlage-Kapital (§. 5) mit 4½ Prozent zu verzinsen, wird zu- 
nächst von der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft ein Zuschuß bis zu 1/¼ Pro- 
zent geleistet, hierauf treten die betheiligten fünf Staaten für die nächsten 3 
Prozent und zum Schluß wieder die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft für die 
letzten 34 Prozent ein. 
Die von den Staaten für ihren Theil übernommene Zins-Garantie von 
3½ Prozent des Anlage-Kapitals repartirt sich auf dieselben nach Maßgabe der 
Länge der in den einzelnen Staaten belegenen Bahnstrecken, wobei von dem Ende 
der Gleise der Weißenfels-Geraer Zweigbahn auf dem Bahnhofe Gera bis zu 
dem Ende der Gleise auf dem Bahnhofe Eichicht gerechnet wird. 
Die zur Zins-Zahlung erforderlichen von den Staatsregierungen zuzuschies- 
senden Geldbeträge werden zu den Fälligkeits -Terminen der Direktion der Thü- 
ringischen Eisenbahn-Gesellschaft auf deren Antrag bei der Königlichen Regierungs- 
Hauptkasse in Erfurt zur Disposition gestellt. 
§. 9. 
Der Reinertrag der neuen Bahn wird dergestalt berechnet, daß von der ge- 
sammten Jahreseinnahme derselben 
a) die verausgabten Verwaltungs-, Unterhaltungs= und Transport-Kosten, ein- 
schließlich der Kosten für die allgemeine Verwaltung (§. 12.), 
b) der Beitrag zum Reserve= und Erneuerungs-Fonds der Thüringischen Ei- 
senbahn nach den Grundsätzen des für diese jeweilig bestehenden Regulativs 
abgezogen werden. 
Den Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahn- 
Gesellschaft soll die Gera-Eichichter Bahn nicht verhaftet sein. 
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