Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

377 
fester Zusicherung der erforderlichen Subvention beantragt ist, resp. am 1. Mai 
1870, falls nicht bis zu diesem Zeitpunkte der Thüringischen Eisenbahn-Ge- 
sellschaft durch die Preußische Staatsregierung bekannt gemacht ist, daß der Staats- 
vertrag wegen der Linie Triptis-Hof abgeschlossen ist und die Zustimmung der be- 
treffenden Landesvertretungen erlangt hat. 
S. 17. 
Abgesehen von der vorerörterten Erweiterung (§. 16) verpflichtet sich die 
Thüringische Eisenbahn= Gesellschaft, auch sonstige Bahnanschlüsse an die Bahn 
Gera-Eichicht zuzulassen, beziehungsweise gegen eine Kreuzung der Bahn mittelst 
Ueberbrückung oder Unterführung keinen Widerspruch zu erheben. 
Also geschehen, doppelt ausgefertigt und unterschrieben. 
Erfurt, den 4. Dezember 1867. 
. Die Direktion der 
G ge Weishaupt. Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
G gez. Heise. O gez. Eggert. 
G gez. Schambach. O gez. Kräger. 
GO gez. Pr. Reinhard. G gez. Schmeitzer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.