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Statuten · Nachtrag
bezüglich
der Eisenbahn von Gera nach Eichicht.
S. 1.
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau
und Betrieb einer Eisenbahn von der Station Gera ausgehend über Saalfeld bis
zum Fuß des Thüringer Waldes bei Eichicht nach Maßgabe des zwischen der
Königlich Preußischen, der Großherzoglich Siächsischen, der Herzoglich Sachsen-
Meiningischen, der Fürstlich Schwarzburg= Rudolstädtischen und Fürstlich Reußischen
Regierung einerseits und der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, vertreten durch
ihre Direktion, andererseits, abgeschlossenen Vertrags vom 4. Dezember 1867
ausgedehnt.
§. 2.
Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Anlage-Kapital
wird auf 6,000,000 Thaler, in Worten Sechs Millionen Thaler, angenommen.
g. 3.
Die Beschaffung der 6,000,000 Thaler erfolgt durch Ausgabe von 60,000
Stück mit 4½ Prozent verzinslicher Stamm-Aktien Littr. C. der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft in Appoints von 100 Thalern Nominal-Werth, unter Zins-
Garantie Seitens der betheiligten Staaten und der Thüringischen Eifenbahn-Gesell-
schaft nach Maßgabe der §§. 5, 8 und 11 des Vertrags vom 4. Dezember 1867.
Der etwaige Mehrbedarf an Anlage-Kapital wird in Gemäßheit des §. 5
des erwähnten Vertrags festgestellt, und ist für Rechnung des Thüringischen
Stamm--Unternehmens aufzubringen.
S. 4.
Für die Ausgabe der Stamm-Aktien Littr. C. ist die Bestimmung im §F. 4
des Vertrags vom 4. Dezember 1867 maßgebend. Die dezfallsigen Bekannt-
machungen erläßt die Direktion nach Vorschrift des §. 11 des Statuts der Thü-
ringischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 3. und 5. August 1844, sowie des §F. 4
des Statuten-Nachtrags vom Jahre 1856.