Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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wendung findet, wogegen auch in diesen beiden Plätzen von eingehenden Muster- 
stücken der Reisenden Eingangsabgaben nicht erhoben werden. 
Weimar am 7. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der 
von den Zollvereins-Regierungen deshalb getroffenen Verabredungen die in den 
§§. 93 bis 97 der Zollordnung enthaltenen Bestimmungen über die Waaren- 
Kontrole im Binnenlande für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, 
mit Ausnahme der Bezirke der Steuerämter Boizenburg und Dömitz, außer An- 
wendung gesetzt worden sind, die in §. 56 Punkt 1 und 4 des Zollgesetzes ent- 
haltenen Vorschriften jedoch, sowie die Bestimmung des §. 92 der Zollordnung, 
dort allgemein in Kraft bleiben. 
Weimar am 8. November 1868. 
Großberzoglih Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
. Thon. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in Folge höchster Ent- 
schließung vom 1. Januar 1869 an die Großherzogliche Forst= Inspektion Etters- 
burg aufgehoben und deren Bezirk, mit Ausnahme des Großherzoglichen Vollradis- 
rodaer Forstes, der Großherzoglichen Forst-Inspektion in Berka zugewiesen wird, 
sowie daß von derselben Zeit an der bisher zur Großherzoglichen Forst-Inspektion 
Ettersburg gehörige Großherzogliche Forst von Vollradisroda der Großherzoglichen 
Forst-Inspektion Jena, zur Zeit in Tautenburg, zugetheilt und das Kassegeschäft 
für denselben dem Großherzoglichen Rechnungsamt in Jena übertragen wird. 
Weimar am 12. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Der Lebensversicherungs-Gesellschaft Germania in New-York ist die Kon- 
zession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume widerruflich ertheilt worden. 
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft den 2c. F. O. Schumann 
in Eisenach zu ihrem Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, mit dem 
Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zwar von der Gesell- 
schaft durch die Wahl des Sitzes der Haupt-Agentur in Eisenach der Gerichtsstand 
 
	        
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