Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Auf Grund höchster Entschließung wird die Großherzogliche Forst-Inspektion 
Dermbach vom 1. Januar 1869 an aufgehoben und deren Bezirk der Großherzog= 
lichen Forst-Inspektion in Zillbach zugewiesen. 
Wir bringen solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 24. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in den nach un- 
serer Bekanntmachung vom 7. d. M. (Seite 389 des Reg. Bl.) dem Zollvereine 
angeschlossenen Preußischen und Hamburgischen Gebietstheilen die Aufnahme der 
Bestände nachsteuerpflichtiger Waaren beendigt und der völlig freie Verkehr zwischen 
diesen Gebietstheilen und dem übrigen Zollvereins-Gebiete seit dem 22. d. M. ein- 
getreten ist. 
Weimar am 25. November 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Da die Ansätze, welche nach den zur Zeit bestehenden Vorschriften den zah- 
lungsfähigen Gefangenen mit zehn Pfennigen für ein Pfund Brod und mit einem 
Groschen für jede Heizung zuzuliquidiren sind, den im Laufe der Jahre gestiegenen 
Preisverhältnissen nicht mehr entsprechen und mithin eine für alle Theile des Groß- 
herzogthums, wie zeither, gleichmäßige Erhöhung dieser Ansätze geboten erscheint: 
so wird hierdurch verordnet, daß vom 1. Jannuar 1869 an in sämmtlichen Ge- 
fangenenanstalten des Großherzogthums den zahlungsfähigen Gefangenen der Preis 
eines Pfundes Brodes mit einem Groschen und der Preis jeder Hei- 
zung mit einem Groschen und sechs Pfennigen in Anrechnung zu bringen ist. 
Weimar am 5. Dezember 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: G. Thon. 
Dr. K. Brüger. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
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